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Informationen zu Beurkundungen

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen

Beurkundungen von

Bescheinigungen über


Terminvereinbarung notwendig

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen unbedingt einen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können. Anerkennungen der Vaterschaft und die Wahrnahme des Sorgerechts vor der Geburt des Kindes ist mit längeren Wartezeiten verbunden.
Weitere Informationen ... (PDF 19 kB)
 

 
Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) vor der Geburt des Kindes

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Mutterpass

Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist.

 
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (und Unterhaltsverpflichtung)

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist.

 
Sorgerechtserklärung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung oder -urteil
 
Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • nach Ehescheidung: Scheidungsurteil
  • vor Ehescheidung: Eheurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung oder – urteil (wenn das Kind vor der Eheschließung geboren ist bzw. die Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
 
Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
 
Negativbescheinigungen / Negativatteste

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis der Kindesmutter

Sorgerechtsnachweise können persönlich, telefonisch oder schriftlich im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig angefordert werden.

 
 
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Foto: Familie als Holzfiguren
 

Kontakt

Terminvergabe für Beurkundungen
Stefan Schubert
Tel.: 0341 123-4457
Kontakt-Formular

Telefonzeiten zur Terminvergabe
Mo 09:00-12:00
Di  09:00-12:00 u. 13:00-18:00
Mi  keine Terminvergabe
Do 09:00-12:00
Fr  09:00-12:00

Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe
SG Unterhalt/Beurkundung
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig

 

Unterhaltsleitlinien 2010

Unterhaltsleitlinien 2011 des Oberlandesgerichtes Dresden, gültig ab 01.01.2011

 
 
 

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