Rechtsberatung zur Klärung von Vaterschaft und Unterhalt
Wir beraten und unterstützen:
alleinerziehende Elternteile
Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind
junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr
bei folgenden rechtlichen Fragen:
Vaterschaftsfeststellung
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen
Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche der allein für ein Kind sorgenden Mutter oder des alleinsorgenden Vaters nach § 1615 I BGB (Betreuungsunterhalt)