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Unterhaltsvorschuss

Schließtage im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss hat vom 29. August bis einschließlich 02. September 2011 aus technischen Gründen geschlossen. mehr...



Allgemeines

Informationen zur Veränderung der Unterhaltsvorschussbeiträge ab 2010 (PDF 6,7 KB)
 

 

Unterhaltsvorschuss kann für Kinder bis 12 Jahre, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden.
Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 72 Monate.

Zum Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, bringen Sie bitte den Antrag auf Unterhaltsleistungen und folgende Unterlagen als Kopie zum Verbleib in unseren Akten mit:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes/Abstammungsnachweis
  • Unterlagen zum Sorgerecht des Kindes
  • Angaben über Höhe und Zeitraum der Unterhaltszahlungen, die der andere Elternteil in der Vergangenheit geleistet hat, insbesondere in den letzten 3 Monaten
  • Gerichtsurteil, -beschluss, -vergleich, Urkunde des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Notars oder eigene schriftliche Verpflichtungserklärung des anderen Elternteils über die Zahlung von Unterhalt an das Kind (vollstreckbare Ausfertigung)
  • Angabe Ihrer Bankverbindung (Konto-Nr., BLZ, Name des Kreditinstitutes)
  • Mitteilung bzw. Nachweis darüber, ob Sie beantragt haben, dass das staatliche Kindergeld an Sie gezahlt wird
  • Schriftwechsel bezüglich der Bemühungen des gesetzlichen Vertreters des Kindes, vom anderen Elternteil Unterhalt zu empfangen bzw. ihn zur Zahlung von Unterhalt zu veranlassen (Inverzugsetzung)
  • Nachweis der Aufenthaltsberechtigung des Ausländeramtes, gegebenenfalls Vorlage des Passes/der Mitteilung, wann die Einreise in die Bundesrepublik erfolgte
  • Bei Bezug von Sozialleistungen: aktuellen Bescheid des Sozialamtes bzw. der ARGE über Leistungsbezug


Getrenntlebende und Geschiedene zusätzlich:

    • Scheidungsurteil oder sonstigen Nachweis über die Scheidung.
    • Wenn Sie verheiratet sind: Nachweis darüber, seit wann Sie dauernd getrennt leben (Kopie des Formulars vom Finanzamt "Erklärung zum dauernden Getrenntleben").
    • Bestätigung der Anstalt, seit wann und wie lange sich Ihr Ehepartner dort aufhält.
 
 
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Kontakt

Hausanschrift
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe
SG Unterhaltsvorschuss
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig

Sachgebietsleiterin
Frau Scharmann

Telefon
0341 123-4456

E-Mail
ja-51-23@leipzig.de

Sprechzeiten
Di  09:00-12:00 u. 13:00-18:00
Do 09:00-12:00 u. 13:00-16:00

Telefonzeiten
Mo 09:00 - 10:30 Uhr
Di  09:00-12:00 u. 13:00-18:00
Do 09:00-12:00 u. 13:00-16:00
Fr  09:00 - 10:30 Uhr


 

Download

Antrag auf Unterhaltsleistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz (PDF 0,9 MB)

 
 
 

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