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Unterhaltsvorschuss |
Schließtage im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss hat vom 29. August bis einschließlich 02. September 2011 aus technischen Gründen geschlossen. mehr...
Allgemeines
Informationen zur Veränderung der Unterhaltsvorschussbeiträge ab 2010 (PDF 6,7 KB)
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Unterhaltsvorschuss kann für Kinder bis 12 Jahre, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 72 Monate.
Zum Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, bringen Sie bitte den Antrag auf Unterhaltsleistungen und folgende Unterlagen als Kopie zum Verbleib in unseren Akten mit:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes/Abstammungsnachweis
- Unterlagen zum Sorgerecht des Kindes
- Angaben über Höhe und Zeitraum der Unterhaltszahlungen, die der andere Elternteil in der Vergangenheit geleistet hat, insbesondere in den letzten 3 Monaten
- Gerichtsurteil, -beschluss, -vergleich, Urkunde des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Notars oder eigene schriftliche Verpflichtungserklärung des anderen Elternteils über die Zahlung von Unterhalt an das Kind (vollstreckbare Ausfertigung)
- Angabe Ihrer Bankverbindung (Konto-Nr., BLZ, Name des Kreditinstitutes)
- Mitteilung bzw. Nachweis darüber, ob Sie beantragt haben, dass das staatliche Kindergeld an Sie gezahlt wird
- Schriftwechsel bezüglich der Bemühungen des gesetzlichen Vertreters des Kindes, vom anderen Elternteil Unterhalt zu empfangen bzw. ihn zur Zahlung von Unterhalt zu veranlassen (Inverzugsetzung)
- Nachweis der Aufenthaltsberechtigung des Ausländeramtes, gegebenenfalls Vorlage des Passes/der Mitteilung, wann die Einreise in die Bundesrepublik erfolgte
- Bei Bezug von Sozialleistungen: aktuellen Bescheid des Sozialamtes bzw. der ARGE über Leistungsbezug
Getrenntlebende und Geschiedene zusätzlich:
- Scheidungsurteil oder sonstigen Nachweis über die Scheidung.
- Wenn Sie verheiratet sind: Nachweis darüber, seit wann Sie dauernd getrennt leben (Kopie des Formulars vom Finanzamt "Erklärung zum dauernden Getrenntleben").
- Bestätigung der Anstalt, seit wann und wie lange sich Ihr Ehepartner dort aufhält.
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Kontakt |
Hausanschrift Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe SG Unterhaltsvorschuss Naumburger Straße 26 04229 Leipzig
Sachgebietsleiterin Frau Scharmann
Telefon 0341 123-4456
E-Mail ja-51-23@leipzig.de
Sprechzeiten Di 09:00-12:00 u. 13:00-18:00 Do 09:00-12:00 u. 13:00-16:00
Telefonzeiten Mo 09:00 - 10:30 Uhr Di 09:00-12:00 u. 13:00-18:00 Do 09:00-12:00 u. 13:00-16:00 Fr 09:00 - 10:30 Uhr
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Download |
Antrag auf Unterhaltsleistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz (PDF 0,9 MB) |
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