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Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig |
Leipzig hat eine lebendige und vielfältige Kunst- und Kulturszene. Diese profitiert sowohl von den reichen kulturellen Traditionen und den kreativen Freiräumen, die Leipzig bietet, als auch von den Möglichkeiten städtischer Kunst- und Kulturförderung. Die Stadt Leipzig stellt für die Kulturförderung jährlich ein Budget zur Verfügung. Die städtische Fördersumme steigt entsprechend eines Beschlusses der Ratsversammlung in den Jahren 2008-2012 kontinuierlich bis auf 5% des städtischen Kulturhaushaltes an, jedoch können bei der Vielzahl der in Leipzig aktiven Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler nicht alle Vorhaben für eine Förderung vorgesehen werden. Um so wichtiger ist die richtige Antragstellung. Die hier aufbereiteten Informationen über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedingungen städtischer Förderung sollen dabei als Kompass dienen.
AKTUELL Fördersumme für freie Kunst- und Kulturprojekte sowie Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft 2010 auf dem bisherigen Höchststand in Leipzig - lesen Sie dazu die Medieninformation (PDF, 13 KB) der Stadt Leipzig vom 11. Februar 2010.
Gegenwärtig läuft das Vergabeverfahren der Kulturfördermittel für 2010. Der Verwaltungsentwurf Stand 15.01.2010 (PDF, 102 KB) wurde am 15. Januar 2010 dem Fachausschuss Kultur vorgestellt und mit diesem Einvernehmen über den zu diesem Zeitpunkt möglichen Vergabevorschlag erzielt. Am 25. Februar hat die Ratsversammlung mit dem Beschluss zum städtischen Haushalt 2010 eine Erhöhung der Fördermittel für Vereine und Verbände im Kulturbereich um 300.000 € beschlossen. Damit werden Änderungen am bisherigen Vergabevorschlag im Sinne von Erhöhung der vorgeschlagenen Fördersummen möglich. Gegenwärtig erfolgt dementsprechend die Überarbeitung der Förderliste. Am 26. März tagt der Fachausschuss Kultur u.a. zur abschließenden Behandlung des Themas Förderung freier Kultur 2010. Danach wird die abgestimmte Förderliste für 2010 an dieser Stelle einsehbar sein.
Grundsätzliches zur Förderung Für die Vergabe, Verwendung und Abrechnung von Zuwendungsmitteln gelten die Regelungen der Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen und der Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte. Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären bzw. nicht zu realisieren sind, und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.
Arten der Förderung Das Kulturamt Leipzig fördert auf dem Wege der Projektförderung und der Institutionellen Förderung: Mit Projektförderung wird in der Regel eine Produktion (z. B. Theateraufführung, Konzert, Ausstellung) gefördert, die öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival u.ä.) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Antragstellung und Förderverfahren Die Fördermittel werden einmal im Jahr öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung für das Jahr 2010 finden Sie hier:
Antragstermin ist entsprechend der o.g. Fachförderrichtlinie bindend der 30. September 2009 für die Förderung im Folgejahr. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig. Achtung: Anträge per E-Mail werden nicht als Posteingang registriert.
Zu verwenden sind ausschließlich die standardisierten Formulare für die Antragstellung. Sie können im Kulturamt - Sekretariat Kulturförderung - abgeholt werden bzw. stehen bereit auf der Homepage der Stadt Leipzig im Formularservice. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und gut leserlich ausgefüllte Antragsunterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bearbeitet werden. Zum vollständigen und fehlerfreien Ausfüllen des Antragsformulars für die Projektförderung benutzen Sie bitte die Erläuterungen zum Antragsformular Projektförderung und die Prüfliste Projekt-Förderantrag.
Vergabeverfahren Zur fachlichen Beurteilung der Projektanträge werden durch das Kulturamt in den einzelnen Genres ausgewiesene Experten als Berater hinzugezogen. Zum danach von der Verwaltung erstellten Vergabevorschlag ist ein Einvernehmen mit dem Fachausschuss Kultur herzustellen. Die daraus resultierende Förderliste ist Bestandteil des städtischen Haushalts, der für das jeweilige Haushaltsjahr durch die Ratsversammlung beschlossen wird. Nach dem Ratsbeschluss zum Haushalt erhalten die Antragsteller eine schriftliche Information über die beabsichtigte Förderung. Die Förderliste wird öffentlich bekannt gegeben bzw. zur Einsichtnahme im Kulturamt - Sekretariate - ausgelegt.
Bewilligung, Auszahlung, Änderungsanzeigen und Abrechnung
Bewilligung: Wer eine Förderung erhält, bekommt über die Fördersumme einen Zuwendungsbescheid. Bestandteil sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Rahmenrichtlinie (Link unter Grundsätzliches), welche die Auszahlung, Verwendung und Nachweisführung der Zuwendung regeln.
Auszahlung: Zuwendungsmittel sind bei Bedarf abzufordern. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheides (in der Regel nach einem Monat). Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als er für fällige Zahlungen im Rahmen des Verwendungszweckes benötigt wird. Die ausgezahlten Beträge müssen voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.
Anzeige von Änderungen: Verzögert sich das Projekt nach erfolgter Auszahlung, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit der zuständigen Bearbeiterin/dem zuständigen Bearbeiter auf. Andere Gründe, die ein Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Zuwendungszwecks in Frage stellen, sind ebenfalls rechtzeitig anzuzeigen. Genehmigte Finanzierungspläne sind verbindlich, absehbare Abweichungen vom Finanzierungsplan sind unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung ist rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, wenn von den Einzelansätzen um mehr als 20% abgewichen werden soll.
Abrechnung: Formulare zur Abrechnung der Fördermittel finden Sie im Formularservice. Zur Unterstützung haben wir für Sie Erläuterungen zum Verwendungsnachweis Projektfördermittel und und eine Prüfliste erstellt. Fragen Sie ggf. nach: Vieles kann während des Projektverlaufs leicht geregelt werden - wenn die Abrechung vorliegt, ist es oft zu spät, eine Rückforderung kann die Folge sein.
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Beratung |
Das Kulturamt der Stadt Leipzig versteht sich als Förderer und Dienstleister. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe rechte Spalte) beraten Sie in diesem Sinne. Wenn es Fragen zur Antragstellung gibt, sich im Projektverlauf etwas Wichtiges verändert oder sonstige Fragen entstehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihr Projekt Zuständigen.
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Weitere Fördermöglichkeiten Die Förderung durch das Kulturamt der Stadt Leipzig ist generell eine Teilfinanzierung. Dabei deckt die Zuwendung nur einen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss vom Antragsteller selbst oder von dritter Seite aufgebracht werden.
Bei der Suche nach potenziellen Förderern kann das Portal www.kulturfoerderung.org nützlich sein.
Für Projekte mit überregionaler Ausrichtung ist die Kulturstiftung des Freistaats Sachsen Partner (www.kdfs.de), für bundesweite Projekte die Kulturstiftung des Bundes (www.kulturstiftung-des-bundes.de) Partner.
Förder-Fonds der Bundesregierung:
Für Filmförderung ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in erster Linie die Mitteldeutsche Medienförderung (www.mdm-online.de) zuständig.
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