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Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig

Leipzig hat eine lebendige, vielfältige freie Kunst- und Kulturszene. Sie profitiert sowohl von den reichen kulturellen Traditionen und kreativen Freiräumen, welche die Stadt bietet, als auch von den Möglichkeiten der städtischen Kunst- und Kulturförderung. Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Es soll laut Beschluss der Ratsversammlung bis 2012 auf fünf Prozent des städtischen Kulturhaushaltes ansteigen. Bei der Vielzahl der in Leipzig aktiven freien Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler können jedoch nicht alle Vorhaben für eine Förderung vorgesehen werden. Um so wichtiger ist die richtige Antragstellung. Die hier aufbereiteten Informationen über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedingungen städtischer Förderung sollen dabei als Kompass dienen.

 
 
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Aktuell

Mit dem Beschluss zum städtischen Haushalt 2010 hat die Ratsversammlung eine Erhöhung der Fördermittel für Vereine und Verbände im Kulturbereich um 300.000 € beschlossen. Damit stieg die Fördersumme für freie Kunst- und Kulturprojekte sowie Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft 2010 auf dem bisherigen Höchststand in Leipzig - lesen Sie dazu die Medieninformation der Stadt Leipzig.

 

Grundsätzliches zur Förderung

Für die Vergabe, Verwendung und Abrechnung von Zuwendungsmitteln gelten die Regelungen der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien:

Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären bzw. nicht zu realisieren sind und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.
Das Kulturamt Leipzig fördert auf dem Wege der Projektförderung oder der Institutionellen Förderung. Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (z. B. Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival u.ä.) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.

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