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Bewilligung, Auszahlung, Änderungsanzeigen und Abrechnung |
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Bewilligung
Wer eine Förderung erhält, bekommt über die Fördersumme einen Zuwendungsbescheid. Bestandteil sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den Rahmenrichtlinien der Stadt Leipzig, welche die Auszahlung, Verwendung und Nachweisführung der Zuwendung regeln.
Auszahlung
Zuwendungsmittel sind bei Bedarf abzufordern. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheides (in der Regel nach einem Monat). Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als er für fällige Zahlungen im Rahmen des Verwendungszweckes benötigt wird. Die ausgezahlten Beträge müssen voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.
Anzeige von Änderungen
Verzögert sich das Projekt nach erfolgter Auszahlung, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit der zuständigen Bearbeiterin/dem zuständigen Bearbeiter auf. Andere Gründe, die ein Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Zuwendungszwecks in Frage stellen, sind ebenfalls rechtzeitig anzuzeigen. Genehmigte Finanzierungspläne sind verbindlich, absehbare Abweichungen vom Finanzierungsplan sind unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung ist rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, wenn von den Einzelansätzen um mehr als 20% abgewichen werden soll.
Abrechnung
Formulare zur Abrechnung der Fördermittel finden Sie im Formularservice. Dort finden Sie zur Erleichterung des Ausfüllens auch Erläuterungen und eine Prüfliste zum Verwendungsnachweis Projektfördermittel. Fragen Sie gegebenenfalls nach: Vieles kann während des Projektverlaufs leicht geregelt werden - wenn die Abrechung vorliegt, ist es oft zu spät, eine Rückforderung kann die Folge sein.
Weitere Informationen
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