|
|
 |
| |
Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig |
Antragstellung
Abgabetermin für Förderanträge ist entsprechend den geltenden Richtlinien der 30. September des laufenden Jahres für die Förderung im Folgejahr. Förderanträge für 2012 sind also bis zum 30. September 2011 im Kulturamt einzureichen.
Bitte beachten: Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig. Die Antragsformulare sind im Original mit Unterschrift einzureichen, Einreichungen per Fax oder E-Mail werden nicht registriert.
Nutzen Sie im Vorfeld - vor allem, wenn Sie erstmals einen Förderantrag stellen - die Möglichkeit der Beratung im Kulturamt. |
| |
|
Bitte verwenden Sie unbedingt das standardisierte Antragsformular, zu finden unter Formularservice. Hier finden Sie auch hilfreiche Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsformulars Projektförderung und eine Prüfliste für einen fehlerfreien und vollständigen Projektförderantrag. Gedruckte Antragsformulare können im Kulturamt, Sekretariat Kulturförderung, abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass nur formgerechte, vollständig und gut leserlich ausgefüllte Anträge mit rechtsverbindlicher Unterschrift bearbeitet werden können. |
| |
Förderverfahren
Zur fachlichen Beurteilung der Projektanträge werden vom Kulturamt in den Fachgebieten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Musik sowie Sozio- und Stadtteilkultur ausgewiesene Experten als Berater hinzugezogen. Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung den Vergabevorschlag. Mit dem Fachausschuss Kultur ist dazu Einvernehmen herzustellen. Die dann vorliegende Förderliste ist Bestandteil des städtischen Haushalts, der für das jeweilige Haushaltsjahr durch die Ratsversammlung beschlossen wird. Nach dem Ratsbeschluss zum Haushalt erhalten die Antragsteller eine schriftliche Information über die beabsichtigte Förderung.
Weiter zu Bewilligung |
| |
|
 |
 |
|