Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
Bürger
Wirtschaft
Tourismus
 Home > Bürger > Kultur > Literatur + Buchkunst > Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung > Statut
spacer
spacer English
 

Das Statut des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung

Präambel
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH sehen in der europäischen Verständigung, insbesondere mit den mittel- und osteuropäischen Ländern, eine besondere Aufgabe der traditionsreichen Buch- und Buchmessestadt Leipzig, die sie mit der gemeinsamen Verleihung des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung unterstützen wollen.
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter, um das Kuratorium zu bilden.

I.
Der Preis wird jedes Jahr an eine Persönlichkeit verliehen, die sich in Buchform um das gegenseitige Verständnis in Europa verdient gemacht hat.

II.
Der Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung besteht aus einem Hauptpreis in Höhe von 15.000 Euro. Der Preis wird im Rahmen der Eröffnung der Leipziger Buchmesse verliehen.
Das Preisgeld und die in Verbindung mit dem Preis entstehenden Nebenkosten werden anteilig je zur Hälfte von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen getragen.

III.
Die Jury arbeitet ehrenamtlich und besteht aus neun Mitgliedern.
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter in die Jury.
Die weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Eine zweite Amtsperiode ist möglich.
Der aktuelle Preisträger hat die Möglichkeit, beratend an der Jury des Folgejahres teilzunehmen.
Den Juryvorsitz übernimmt jedes Jahr alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.
Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen kann die Zustimmung schriftlich - vor der letzten Jurysitzung - mitgeteilt werden.
Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit einfacher Mehrheit.

IV.
Vorschläge für den Preisträger nimmt das Kuratorium von jedermann entgegen.
Voraussetzung für die Nominierung ist das Vorliegen eines preiswürdigen Buches, dessen erstmaliges Erscheinen in deutscher Sprache nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Dem Vorschlag muss eine schriftliche Begründung beigefügt sein.
Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Die Jury bestimmt den Preisträger in nicht öffentlicher Beratung.
Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

V.
Den Vorsitz im Kuratorium übernimmt alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.
Die Preise werden abwechselnd durch den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, den Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Leipziger Messe GmbH überreicht.

VI.
Änderungen des Statuts können nur durch das Kuratorium erfolgen.


Stadt Leipzig
Oberbürgermeister
Burkhard Jung

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Staatsministerin
Prof. Dr. Sabine von Schorlemer

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Vorsteher
Prof. Dr. Gottfried Honnefelder

Leipziger Messe GmbH
Geschäftsführer
Martin Buhl-Wagner

Leipzig, den 1. März 2010

 
 
spacer spacer
RSS-Feed Twitter