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Informationen zum Winterdienst auf Gehwegen

(04.01.2010)
 

Die Stadt weist darauf hin, dass die Winterdienstpflicht für Gehwege in Leipzig auf die Anlieger – also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke und die ihnen Gleichgestellten – übertragen ist.


Wann besteht die Räum- und Streupflicht?

  • Die Anlieger haben in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr) die am Grundstück angrenzenden Gehwege in der erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Winterdienstpflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von:
    • Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, die sich auf den Gehwegen befinden
    • angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen gemeinsamen Rad-/Gehweg handelt
    • Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter
    • Hydranten und Absperrschiebern und den Zugängen dahin an denen ihr Grundstück anliegt


  • Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist.


  • An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.


  • Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1-1,20 Meter Breite).



Welche Streumittel dürfen genutzt werden?

  • Zum Abstumpfen sind geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Diese sind in Baumärkten erhältlich.
  • Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen auf Gehwegen zum Einsatz kommen - dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer.



Ist das Übertragen von Winterdienstpflichten möglich?

  • Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht Dritten übertragen.
  • Bei Verletzung der Winterdienstpflicht ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 500 € möglich. Entsteht Personenschaden, droht ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
  • Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte das Leipziger Ordnungsamt informiert werden (Ordnungstelefon, Mo.- Fr. von 6:00 bis 22:00 Uhr, Telefon 0341 123-8888), das sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Erfüllung der Räum- und Streupflicht anmahnt.



Weitere Informationen



 
 

deli.cio.us Mister Wong

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