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Informationen zum Winterdienst auf Gehwegen
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(04.01.2010)
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Die Stadt weist darauf hin, dass die Winterdienstpflicht für Gehwege in Leipzig auf die Anlieger – also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke und die ihnen Gleichgestellten – übertragen ist.
Wann besteht die Räum- und Streupflicht?
- Die Anlieger haben in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr) die am Grundstück angrenzenden Gehwege in der erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Winterdienstpflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von:
- Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, die sich auf den Gehwegen befinden
- angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen gemeinsamen Rad-/Gehweg handelt
- Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter
- Hydranten und Absperrschiebern und den Zugängen dahin an denen ihr Grundstück anliegt
- Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist.
- An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
- Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1-1,20 Meter Breite).
Welche Streumittel dürfen genutzt werden?
- Zum Abstumpfen sind geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Diese sind in Baumärkten erhältlich.
- Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen auf Gehwegen zum Einsatz kommen - dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer.
Ist das Übertragen von Winterdienstpflichten möglich?
- Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht Dritten übertragen.
- Bei Verletzung der Winterdienstpflicht ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 500 € möglich. Entsteht Personenschaden, droht ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
- Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte das Leipziger Ordnungsamt informiert werden (Ordnungstelefon, Mo.- Fr. von 6:00 bis 22:00 Uhr, Telefon 0341 123-8888), das sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Erfüllung der Räum- und Streupflicht anmahnt.
Weitere Informationen
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