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Oberbürgermeister Burkhard Jung zur Klageeinreichung der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
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(01.03.2010)
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Der Aufsichtsrat der KWL-Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH hat heute beschlossen, die an den CDO-Finanztransaktionen beteiligten Banken zu verklagen. Grundlage der Entscheidung ist die Analyse der vorliegenden Unterlagen zu den Geschäften, die an dem Aufsichtsgremium und dem Rechnungswesen des Unternehmens vorbei getätigt wurden. Diese Analyse hat insbesondere bestätigt, dass die ehemaligen Geschäftsführer mit diesen Finanzwetten ihre Befugnisse eindeutig überschritten haben und dass den Banken auch aus anderen Geschäften bekannt war, dass die Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen in Deutschland solche Geschäfte nicht ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien tätigen können. Damit liegen wesentliche Grundlagen für eine Klageerhebung mit dem Ziel vor, die Nichtigkeit der Verträge festzustellen.
Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Wir haben eine klare Haltung und werden nicht zuschauen, wie Banken und andere versuchen, sich an unserer Stadt zu bedienen. Jedem, der mit deutschen Kommunen und ihren Unternehmen Geschäfte macht, muss bekannt sein, dass Geschäfte dieser Größenordnung – und vor allem mit diesen wahnwitzigen Risiken – durch die Gremien der Stadt genehmigt werden müssen und nicht heimlich in Hinterzimmern abgewickelt werden. Natürlich sind wir uns klar, mit wem wir uns hier in den Rechtsstreit begeben. Die UBS verwaltet Billionen-Summen und gehört zu den weltweit größten Investmentbanken. Aber wenn Banken eine wesentliche Mitverantwortung an verantwortungslosen Geschäften tragen, dann müssen auch sie dafür gerade stehen. Illegalen Geschäften müssen klare Grenzen gesetzt werden.“
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