Einführung der Umweltzone und die Ausnahmeregelungen
(29.06.2010)
Am 1. März 2011 wird in Leipzig als wichtigste Maßnahme des neuen Luftreinhalteplanes die Umweltzone wirksam. Gleichzeitig soll ein Katalog in Kraft treten, der Ausnahmetatbestände für das Einfahren in die Umweltzone ohne die erforderliche grüne Plakette regelt. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, der jetzt den Kammern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung übernimmt ab September im Ordnungsamt ein eigens hierfür gebildetes und geschultes Team von Verwaltungsmitarbeitern. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzone stehen, können an dieses Team gerichtet werden. Parallel dazu – mit Beginn der Genehmigungsverteilung ab Anfang September 2010 – wird auch das Auskunfts-Telefon (Hotline) freigeschaltet.
Mit einer Reihe von kommunikativen Maßnahmen seitens der Stadt Leipzig werden die Bürger umfangreich über die Umweltzone samt Ausnahmeregelungen informiert: Auf kurzem Weg erhält man die wichtigsten Infos auf www.leipzig.de/umweltzone.
In Kürze wird auf den Internetseiten der Stadt Leipzig zudem eine straßenkonkrete Karte den genauen Verlauf der Umweltzone zeigen.
Ein Merkblatt, das derzeit noch in Arbeit ist, soll zusätzlich über die wichtigsten Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot, das Antragsverfahren dazu und weitere wichtige Fragen zur Umweltzone informieren. Ausliegen wird es im städtischen Ordnungsamt (Technisches Rathaus) sowie im Neuen Rathaus, Stadtbüro und in allen Bürgerämtern. Auch im Internet wird der Flyer eingestellt und als PDF zum Herunterladen bereitgestellt.