Abfallwirtschaft: Neukalkulation der Gebührensätze unumgänglich
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Abfallwirtschaft: Neukalkulation der Gebührensätze unumgänglich

(13.10.2010)
 

Kostenänderungen bei der Abfallentsorgung, veränderte Behältergewichte und veränderte Behälter- und Leerungszahlen machen eine Neukalkulation der Gebührensätze in der Abfallwirtschaft unumgänglich. Im heutigen Pressegespräch informierten Heiko Rosenthal (Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport) und Dr. Frank Richter (Betriebsleiter Stadtreinigung Leipzig) über die ab 1. Januar 2011 geplanten Gebühren.

Die Kosten für die Abfallwirtschaft betragen im Jahr 2011 voraussichtlich 34,2 Millionen Euro und liegen damit um etwa 1,7 Millionen über dem Planansatz für das Jahr 2010. Daraus ergeben sich zwangsläufig Änderungen bei den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Abfallwirtschaft in Leipzig im nächsten Jahr.

Das 2006 eingeführte Gebührenmodell bleibt unverändert. Darauf basierend und abhängig vom verwendeten Behältersystem liegen die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Einwohner für die Ab-fallwirtschaft im Jahr 2011 für Nutzer mit Biotonnen zwischen 1,14 Euro und 1,66 Euro höher als in der Prognose für 2010. Kompostieren die Abfallerzeuger selbst, beträgt der durchschnittliche Anstieg der Ausgaben in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße zwischen 63 Cent und 82 Cent pro Einwohner und Jahr. Die Gebührenerhöhungen fallen relativ moderat aus, da zurzeit noch auf eine Rückstellung zur Stützung der Gebühren zurückgegriffen werden kann. Bevor die Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung in Kraft treten können, muss die Ratsversammlung darüber abstimmen.

Änderungen bei den einzelnen Gebührensätzen

a) Leerungsgebühr

Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei künftig eine Leerung pro Quartal Pflicht ist. Die Pflichtleerung soll sicherstellen, dass der Abfall in regelmäßigen Zeitabständen abgefahren wird und die Anschlusspflichtigen nicht verleitet werden, sich ihrer Restabfälle anderweitig zu entledigen. Seit der Einführung des elektronischen Identsystems zur Zählung der Behälterleerungen im Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 (also innerhalb von reichlich 5 Jahren) haben immerhin 265 Eigentümer von Wohngrundstücken nie ihre Restabfallbehälter leeren lassen. Pro Jahr findet bei ca. 1.000 Grundstücken keine Behälterleerung statt. Diese Eigentümer verursachen trotzdem Vorhaltekosten für die Restabfallentsorgung, beteiligen sich aber nicht an ihrer Bezahlung.

Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil betont, ist die Vermeidung illegaler Ab-fallentsorgung ein wichtiges Ziel der Abfallwirtschaft. Einer Festlegung von Mindestentleerungen, auch unter dem Gesichtspunkt der Anreizverpflichtung des Sächsischen Abfallwirtschaft- und Bodenschutzgesetzes, stimmt das Gericht ausdrücklich zu, wenn die damit verbundene Belastung der Bürger in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel steht. Diese rechtlichen Grenzen werden mit einer Pflichtleerung pro Quartal weit unterschritten.

Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte zur Berechnung der Leerungsgebühr herangezogen. Als Ergebnis zeigte sich, dass das mittlere Gewicht bei allen Behältergrößen im Vergleich zum Vorjahr leicht steigt. Die höchste Zuwachsrate gegenüber 2009 – nämlich 2,1 % - ist für die 1.100-l-Behälter zu verzeichnen.

Dieses Ergebnis überrascht nicht, denn eine wachsende Zahl von Grundstückseigentümern setzt nunmehr sogar mechanische Hilfsmittel ein, um die Abfälle in den Restabfallbehältern zu verpressen und damit Leerungen und folglich Gebühren zu sparen. Auch durch die geforderte Pflichtleerung wird eine höhere Leerungszahl als Umlageschlüssel prognostiziert, sodass je nach Behältergröße die Leerungsgebühr zwischen 5 und 17 Cent pro Leerung sinkt.

b) Verwertungsgebühr

Die Verwertungsgebühr „E“ ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall (0,2 m³ pro Haushalt), Schrott, Elektrogeräten, Druckerzeugnisabfällen und Schadstoffen und die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. So hat die Stadt für ihre Bürger zum Beispiel ein enges Netz von 20 Wertstoffhöfen geknüpft. Für Abfallerzeuger, die die Biotonne nutzen, wird die Verwertungsgebühr „B“ fällig. Sie berechnet sich aus der Verwertungsgebühr „E“ erhöht um den Teil der Biotonnenkosten, der nicht direkt auf die Biotonne umgelegt wird.

Die Berechnung der Verwertungsgebühr erfolgt – wie bereits in den Vorjahren praktiziert – auf der Grundlage der durchschnittlichen Nutzerzahl pro jeweiliger Behältergröße. Dieser Wert verändert sich gegenüber dem Vorjahr nur gering.

Der auf die Verwertungsgebühr umzulegende Kostenblock steigt jedoch durch höheren Aufwand. Daneben nimmt die Behälterzahl als Umlageschlüssel leicht zu, sodass die Verwertungsgebühr für Eigenkompostierer je nach Behältergröße zwischen 59 und 96 Cent pro Einwohner und Jahr steigt. Für Abfallerzeuger, die die Biotonne nutzen, beträgt der Anstieg zwischen 94 Cent und 1,37 EUR pro Jahr.

c) Biotonnengebühr

Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Quartalsgebühr ändert sich nicht.

 
 
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Abfallwagen der Stadtreinigung
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Weitere Informationen


 
 
 

deli.cio.us Mister Wong

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