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Leipzig hält im Interesse des Gesundheitsschutzes an Umweltzone fest
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(16.12.2010)
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Die Schadstoffbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid wird auch in diesem Jahr in Leipzig über den geltenden Grenzwerten liegen. Aufgrund dessen muss die Stadt Leipzig zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes an der Umweltzone festhalten. Seit dem Jahr 1999 wurde der Wert, welcher seit 2005 als Grenzwert für Feinstaub gilt, überschritten. Auch der seit Anfang diesen Jahres als Grenzwert für Stickstoffdioxid festgelegte Wert wird in Leipzig seit 1995 überschritten.
Kontinuierliche Reduktion der Feinstaubbelastung
„Bei der Beurteilung der Wirkung von Luftreinhaltemaßnahmen wie der Umweltzone ist zu beachten, dass die Situation in den einzelnen Städten unterschiedlich und daher pauschal nicht vergleichbar ist“, sagt Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig. Die Berechnung der Wirksamkeit von Umweltzonen erfolge unter Berücksichtigung mittlerer Wetterbedingungen. Dazu werde etwa eine Zehnjahres-Statistik einer lokalen Wetterstation verwendet. Im Falle der vom Mittelmaß abweichenden Wetterbedingungen sowie wetterbedingt verursachter höherer Ferneinträge von Feinstaub erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit für Grenzwertüberschreitungen. Heiko Rosenthal: „An den auf diesen besonderen Wetterbedingungen beruhenden Überschreitungen wird die Einführung der Umweltzone nichts ändern. Daher sind – ähnlich wie in Berlin in diesem Jahr – auch in Leipzig künftig Grenzwertüberschreitungen nicht auszuschließen.“ Generell wird mit Einführung der Umweltzone die Feinstaubbelastung nicht rapide sinken, aber kontinuierlich um bis zu circa zehn Prozent des Jahresmittelwertes. Entsprechend der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vorgenommenen Berechnungen können damit bei mittleren Wetterbedingungen die Überschreitungstage in Leipzig auf das zulässige Maß begrenzt werden. Gesundheitlich bedeutsam ist, dass die Anzahl der besonders gefährlichen Partikel im Abgas von Diesel-Kfz, mit der Umweltzone sehr deutlich reduzierbar ist. Dafür spricht die in Berlin erzielte Minderung der Rußbelastung um bis zu ca. 20 Prozent und zwar bereits in Stufe 1 der Umweltzone, das heißt bei Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit keiner Plakette.
Mindernde Wirkung auf Stickstoffdioxid-Werte
Die Luft und die mit ihr getragenen Schadstoffe machen am Rand der Umweltzone nicht halt. Um so wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, dass Umweltzonen, wie in Leipzig, eine große flächenhafte Ausdehnung besitzen. „Zu berücksichtigen ist außerdem, dass sich die Umweltzone nicht alleine nur auf die Feinstaubbelastung mindernd auswirkt, sondern auch, und dies wesentlich stärker auf Stickstoffdioxid“, sagt Heiko Rosenthal. „Der motorisierte Straßenverkehr steht an verkehrsreichen Straßen auf Platz 1 der Verursacher der Stickoxidbelastung. Dementsprechend müssen Minderungsmaßnahmen verursachergerecht auch hier ansetzen.“ Die eingeführten Umweltzonen, insbesondere jene mit grüner Plakette, setzen durch, was Autoindustrie und Bundespolitik seit Jahren versäumt haben.
Alternativmaßnahmen zur Umweltzone
Der Luftreinhalteplan enthält neben der Umweltzone knapp fünzig weitere Maßnahmen. Diese reichen alleine jedoch nicht aus, um die erforderliche Minderung der Luftschadstoffbelastung zu erlangen. Ergänzende Vorschläge, wie eine Fahrpreissenkung beim ÖPNV sind zwar begrüßenswert, scheitern jedoch an der Finanzierbarkeit. Zudem hätte eine über das jetzige Maß massiv hinausgehende Kostenförderung keinen Einfluss auf den besonders emissionsstarken Nutzfahrzeugverkehr.
Aktueller Stand der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte
Feinstaub:
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Messstation
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Mitte
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Lützner Straße
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West
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Grenzwert
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Jahresmittelwert (µg/m³) *
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35
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31
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25
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40
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Anzahl Tage mit über 50 µg/m³ **
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32
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36
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15
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35
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* Mittelwert über die kontinuierlich gemessenen Werte des Jahres bis zum 30.09.2010 ** Stand 31.10.2010 |
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Stickstoffdioxid: |
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Messstation
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Mitte
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Lützner Straße
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West
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Grenzwert
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Jahresmittelwert (µg/m³) *
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48
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45
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21
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40
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Anzahl Stunden über 200 µg/m³ **
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0
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0
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0
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18
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* Mittelwert über die kontinuierlich gemessenen Werte des Jahres bis zum 30.09.2010 ** Stand 30.11.2010 |
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