Auch Oberverwaltungsgericht bestätigt rechtsextreme Versammlungsverbote
(15.10.2010)
Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, der Beschwerde der Veranstaltungs-anmelder aus dem rechtsextremen Spektrum zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht stattzugeben, wird seitens der Stadt Leipzig außerordentlich begrüßt.
Oberbürgermeister Burkhard Jung kommentiert die Entscheidung: „Ich bin sehr erleichtert, dass auch die Richter in Bautzen unserer Begründung gefolgt sind.“ Und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal ergänzt: „Besonders die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde und Polizei insbesondere in der Zuarbeit der Gefahrenprognose hat diesen Erfolg möglich gemacht.“