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Neue Verkehrsorganisation am Promenadenring
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(01.12.2010)
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Für den Leipziger Promenadenring werden derzeit teilweise Änderungen der Verkehrsorganisation vorbereitet. Anlass ist die bevorstehende Entfernung der Verkehrszeichen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h vorschreiben. Sie müssen aufgrund einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 1. September 2009 abgebaut werden, sobald die Verwaltung turnusmäßig oder auf Antrag die Beschilderung überprüft. Nach Diskussion der aus dieser Veränderung resultierenden neuen Verkehrsregelung in den Ausschüssen der Ratsversammlung hat die Verwaltung nun in der gestrigen (30. November) Tagung des Fachausschusses „Stadtentwicklung und Bau“ einen Vorschlag präsentiert, der zeitnah umgesetzt werden soll. Hauptsächlich betroffen durch Änderungen sind die Radfahrer. Mit Aufhebung der Mindestgeschwindigkeit wäre es für sie nach Gesetzeslage möglich, den Ring zu benutzen. In der Öffentlichkeit und in den Fraktionen ist diese Frage intensiv diskutiert worden. Die Verwaltung hat die Polizeidirektion Leipzig, den ADFC und den ADAC um Stellungnahmen gebeten und diese ausgewertet. Daraus ergab sich, dass mehrheitlich eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit durch die Zulassung von Radverkehr auf dem Promenadenring befürchtet wird. Oberstes Ziel der Neuregelung muss es sein, die Verkehrssicherheit unter angemessener Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und für den Radverkehr attraktive Bedingungen zu schaffen. In einem überschaubaren Zeitraum scheint es nicht wahrscheinlich, dass die Verkehrsverhältnisse ein Radfahren auf dem Ring ermöglichen.
Kernstück der von der Verwaltung vorgelegten Planungen ist die schrittweise Schaffung eines inneren Fahrradrings, der die inneren Ringstraßen umfasst und unabhängig vom Promenadenring dem Radverkehr zur und um die Innenstadt großzügige Bedingungen bietet. Die Details zur Einrichtung einer Fahrradstraße werden im Weiteren erarbeitet.
Zu den Prüfungsergebnissen
Hinter diesem Vorschlag steht eine umfangreiche Prüfung der Möglichkeiten auf dem Ring durch das Verkehrs- und Tiefbauamt aufgrund der einschlägigen Richtlinie, der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Zur Beurteilung der geeigneten Führungsform für Radfahrer teilen die ERA Straßenabschnitte in so genannte Belastungsbereiche von I bis IV (niedrig bis hoch belastet) ein. Kriterien dafür sind die Verkehrsbelegungen in der Spitzenstunde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Fahrstreifenanzahl. Die Prüfung ergab, dass nahezu alle Abschnitte des Innenstadtrings dem höchsten Belastungsbereich (IV) zuzuordnen sind. Lediglich der Abschnitt zwischen Augustusplatz und Willy-Brandt-Platz in beiden Richtungen gehört zum Belastungsbereich III. Im Belastungsbereich IV ist laut ERA die Führung des Radverkehrs im so genannten Mischverkehr auf der Fahrbahn unverträglich – erforderlich sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen bzw. Radwege). In Abschnitten des Belastungsbereiches III sollen bei günstigen Verhältnissen auch Schutzstreifen in Kombination mit „Fußweg/ Fahrrad frei“ geprüft werden, wenn keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen geschaffen werden können.
Für die Ring-Abschnitte des Belastungsbereiches IV sind größtenteils bereits benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Hier besteht vorerst kein neuer Regelungsbedarf. In einigen Abschnitten fehlen sie jedoch. Hier ist zu prüfen, ob sie angeordnet werden können oder ob weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen. Für die Abschnitte ohne Radfahrstreifen oder Radwege sieht der Vorschlag Folgendes vor.
Roßplatz bis Augustusplatz (Außenseite)
Radverkehr auf der Fahrbahn kann nicht zugelassen werden. Da kein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden kann und die Platzverhältnisse nicht für die Anlage eines Radfahrstreifens ausreichen, soll ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden. Es steht jedoch im gesamten Abschnitt eine Alternative in Form eines Fußweges/ Rad frei zur Verfügung.
Augustusplatz bis Betriebsausfahrt Gewandhaus (Innenseite)
Auch in diesem Abschnitt soll – aus den oben erwähnten Gründen – ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden. Wegen der weiteren Platzverhältnisse in den Seitenbereichen kann keine direkte Alternative angeboten werden. Radfahrer können jedoch die Möglichkeiten zur Durchfahrung der Innenstadt nutzen. Damit steht eine Alternative mit in den überwiegenden Fällen zumutbarem Umweg zur Verfügung. Darüber hinaus liegt für diesen Abschnitt die konkrete Planung zur Realisierung eines Fuß-/Radweges für beide Richtungen vor, die in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln zeitnah umgesetzt werden soll.
Petersstraße bis Harkortstraße (Innenseite)
Im gesamten Abschnitt kann Radverkehr auf der Fahrbahn nicht zugelassen werden. Auch hier soll ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden, da kein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden kann und die Platzverhältnisse nicht für die Anlage eines Radfahrstreifens ausreichen. Es steht jedoch im gesamten Abschnitt eine Alternative in Form des oberen Martin-Luther-Rings (Rathausvorfahrt) zur Verfügung.
Lotterstraße bis Käthe-Kollwitz-Straße/Runde Ecke (Innenseite)
Aus den gleichen Gründen kann auch in diesem Abschnitt Radverkehr auf der Fahrbahn nicht zugelassen werden. Auch hier soll ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden. Die unmittelbar begleitenden Gehwege sind wegen der geringen Breite, der unregelmäßigen Oberflächen sowie der zahlreichen Einmündungen nicht zur Freigabe für Radfahrer geeignet. Es steht jedoch im gesamten Abschnitt eine Alternative in Form des oberen Dittrichrings zur Verfügung.
Gottschedstraße bis Rudolphstraße (Außenseite)
In diesem Abschnitt empfiehlt die ERA ebenfalls das Trennungsprinzip. Gehwege bzw. Radwege sind jedoch nicht durchgängig vorhanden und eine parallele Führung entlang des Pleißemühlgrabens kann nicht durchgängig eingerichtet werden, weil geringe Breiten und die Nutzungsansprüche der Fußgänger dies nicht zulassen. Daher soll ein attraktives Angebot für den Radverkehr nur auf der Innenseite des Promenadenrings gemacht werden. Hierfür können an der Gottschedstraße entsprechende Hinweistafeln (gelbe Umleitungstafeln) angebracht werden. Um ausreichende Sicherheit für geübte Radfahrer zu schaffen, die in diesem Abschnitt die Fahrbahn statt des oberen Dittrichrings bzw. des oberen Martin-Luther-Rings benutzen wollen, müssten noch geeignete Maßnahmen geprüft werden. Bis dahin wird auf diesem Abschnitt ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet.
Willy-Brandt-Platz/gegenüber Hauptbahnhof (Innenseite)
Radverkehr auf der Fahrbahn kann auch hier nicht zugelassen werden. Da kein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden kann und für einen Radfahrstreifen kein Platz vorhanden ist, muss ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden. Es steht jedoch im gesamten Abschnitt eine Alternative in Form der Richard-Wagner-Straße zur Verfügung.
Tröndlinring/Gerberstraße bis Löhrstraße (Außenseite)
Auch hier muss aus den oben angeführten Gründen ein Verbot für Radfahrer (Zeichen 254) angeordnet werden. Im Abschnitt Gerberstraße bis Nordstraße kann als Alternative der Fußweg für Radfahrer freigegeben werden. Im Abschnitt Nordstraße bis Löhrstraße kann der Fußweg nicht frei gegeben werden. Hier besteht keine unmittelbare Alternative. Es müssen Umwege in Kauf genommen werden. Die Fahrbeziehung Hauptbahnhof in Richtung Ranstädter Steinweg wird rechtzeitig mittels Wegweisung gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist ein Verbot für Radfahrer ver-hältnismäßig.
Innerer Fahrradring
Zur Einrichtung des inneren Fahrradrings muss untersucht werden, wie eine sichere, zügige und komfortable Führung des Radverkehrs im Innenstadtbereich gestaltet werden kann. Dafür eignen sich die inneren Ringstraßen. Um für den Radverkehr attraktiv zu sein, müssen sie die Qualität von Fahrradstraßen haben. Das ist derzeit noch nicht auf allen Abschnitten der Fall. Die inneren Ringstraßen sind deshalb als Fahrradring weiterzuentwickeln. Eine Fahrradstraße kann eingerichtet werden, ohne dass der Lieferverkehr und Andienungsverkehr behindert wird. In der Innenstadt gilt ein verringertes Tempo, so dass der Radverkehr sicher abgewickelt werden kann. Schrittweise soll dann eine Beschilderung als Fahrradring vorgenommen werden. An einigen Punkten sind zwischenzeitliche Lösungen aufgrund von Baumaßnahmen u. a. erforderlich. Um den Anliegerverkehr (Andienung, Parken etc.) aufrecht erhalten zu können und gleichzeitig attraktive Möglichkeiten für den Radverkehr zu bieten, müssen gegebenenfalls noch weitergehende Maßnahmen beispielsweise zum Umgang mit Parksuchverkehr ergriffen werden. Generell ist festzustellen, dass ein attraktiver innerer Fahrradring deutliche Verbesserungen für den Radverkehr in und um die Innenstadt bedeuten kann, auch wenn nicht in allen Abschnitten sofort eine Fahrradstraße einzurichten ist.
Weitere Informationen
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