Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet
(24.09.2010)
Pflanzliche Abfälle dürfen durch Verrotten, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück entsorgt werden. Dies entspricht den Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung und gilt auch für durch Häckseln oder Schreddern vorbehandelte Abfälle.
Außerdem bestehen in der Stadt Leipzig zahlreiche weitere Entsorgungsmöglichkeiten wie Wertstoffhöfe, Gartenabfallcontainer und Biotonnen. Dagegen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Leipzig grundsätzlich verboten.
Das Amt für Umweltschutz hat zu diesem Thema ein Merkblatt (PDF 36 kB) erarbeitet.
Auf diesem Merkblatt finden die Leipziger auch die Kontaktadresse zur Stellung eines Ausnahmeantrages, falls eine Verrottung oder die Nutzung der kostenlosen und kostenpflichtigen Entsorgungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig im Einzelfall nicht möglich ist.