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Verkaufsoffene Sonntage: Stadt Leipzig nimmt am Mediationsverfahren des Oberverwaltungsgerichtes teil
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(26.11.2010)
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Die Stadt Leipzig wird am Mediationsverfahren des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (SächsOVG) zum Thema Verkaufsoffene Sonntage teilnehmen. Diese Entscheidung ist mit Vertretern des Handels und des Handelsverbandes abgestimmt worden. „Im Interesse einer schnellen Lösung werden wir sofort entsprechende Gespräche aufnehmen“, sagt Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.
Das Ziel der Stadt Leipzig im Mediationsverfahren am 1. Dezember ist es, an der vereinbarten Möglichkeit des Öffnens an den zwei für Leipzig geplanten Adventssonntagen (5. Dezember und 19. Dezember) festzuhalten. „Die Händler haben sich schließlich auf diese beiden Tage eingerichtet“, sagt Heiko Rosenthal. „Nur wenn es rechtlich nicht anders möglich ist, müssen wir mit einem Sonntag im Advent zur Ladenöffnung leben.“
Die Rechtsverordnung der Stadt Leipzig zu den Verkaufsoffenen Sonntagen ist unter Beteiligung von Ver.di, den Kirchen sowie Vertretern des Handels entstanden und entsprach der aktuellen Rechtssprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichtes als auch des SächsOVG. Die Stadt ist bisher davon ausgegangen, dass die Rechtsverordnung des Jahres 2010 somit rechtmäßig ergangen ist. Der Handel hat bereits umfangreichen Vorbereitungen für die Adventssonntage getroffen.
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