Umweltzone: Bearbeitungsstart der Ausnahmeanträge
(03.09.2010)
Mit Beginn des Monats September startete die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmen von den Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone, die als zentrale Maßnahme des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig ab 1. März 2011 wirksam wird. Die Leipziger haben nun ein halbes Jahr Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Ausnahmeregelungen, die beantragt werden müssen, sind gebührenpflichtig. Die Anträge werden beim Ordnungsamt gestellt, das federführend bei diesem Verfahren ist. Zur Bearbeitung der Anträge wurde ein Team aus 13 Verwaltungsmitarbeitern gebildet, das im Rathaus Leutzsch zu finden ist. Dieses Team betreut ebenso die Hotline 0341 123-3434, über die sich Bürger telefonisch seit dem 1. September informieren können.