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Wichtige Fristen für Sportförderung in Leipzig
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(10.09.2012)
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Die Stadt Leipzig fördert und unterstützt die Entwicklung des organisierten Sports in Leipzig. Ebenso soll die Bereitstellung von Trainingsstätten möglichst reibungslos weitergeführt werden. Seitens der Vereine müssen hierfür jedoch Fristen zur Antragstellung gewahrt sowie Abgabetermine für Verwendungsnachweise eingehalten werden.
1. Antragsunterlagen Sportförderung
Der 30. September 2012 ist der letzte Abgabetermin für die Antragsunterlagen zur Sportförderung für das Jahr 2013. Hierbei zählt der Posteingang bei der Stadt Leipzig, dies schließt eine fristgemäße persönliche Abgabe im Amt für Sport oder im Fristbriefkasten der Stadt am Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring, ein.
Formulare sind im Internetauftritt der Stadt Leipzig unter ((Bürgerservice/Formulare/Amt für Sport)) zu finden.
2. Abrechnungsunterlagen zur finanziellen Sportförderung 2012
Der 28. Februar 2013 ist der letztmögliche Termin zur Abgabe der Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 sowie des Haushaltsplans 2013.
Bis zum 31. März 2013 müssen die Verwendungsnachweise zur Kinder- und Jugendarbeit und für die Übungsleiterbezuschussung des Jahres 2012 eingereicht werden.
3. Weitere Fristen
Achtung: Nur in begründeten Fällen und nur vor Ablauf der Frist kann schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) eine Terminverlängerung beim Sachgebiet Sportförderung des Amtes für Sport bean-tragt werden.
Spätestens vier Wochen nach den jeweiligen Wettkämpfen müssen die Fahrtkostenabrechnungen beim Amt für Sport erfolgen (außer gesonderte Vereinbarungen).
Für alle anderen Zuwendungsarten sind die Termine für die Abgabe der Verwendungsnachweise der zweiten Seite der jeweiligen Zuwendungsbescheide zu entnehmen.
Ansprechpartner/innen:
4. Nutzung kommunaler Sportstätten
Bis zum 21. September 2012 hat die Beantragung von Hallenzeiten für die Herbstferien (22.10. – 02.11.2012) vor der Antragsabgabe beim Amt für Sport bei der jeweiligen Schule zu erfolgen. Für die Sporthallen des Amtes für Sport ist der Antrag direkt an das Sachgebiet Sportförderung zu richten.
Ansprechpartner/in:
Eine Nutzung der kommunalen Sporthallen während der Weihnachtsferien (22.12.2012 bis 02.01.2013) ist nicht möglich.
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