Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Leipzig hat die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB), Wilhelm-Georg Hanss, abgewiesen.
Der LVB-Aufsichtsrat hatte Anfang des Jahres einstimmig beschlossen, die Jahrespension des ehemaligen LVB-Geschäftsführers auf eine Höhe von 57.000 Euro zu kürzen. Herr Hanss hatte daraufhin die LVB auf Zahlung einer Pension in Höhe von rund 200.000 Euro verklagt.
Das Landgericht folgte mit seinem Urteil der Auffassung des LVB-Aufsichtsrates. „Wir fühlen uns durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt", so Josef Rahmen, Aufsichtsratsvorsitzender der LVB und Vorsitzender der Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.