|
Meldepflicht für Tierhalter
|
(05.01.2012)
| |
Die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen müssen die Tierhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig anzeigen. Sie sind außerdem zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Gehegewild muss beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt angezeigt werden.
Die Meldung und Beitragszahlung für Tierbestände ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall. Zudem ist sie Voraussetzung für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung sowie für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Weitere Informationen zur Meldung, zur Beitragszahlung und zu den Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse gibt es im Internet auf www.tsk-sachsen.de oder unter Tel. (0351) 806080.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt erreichen Sie unter:
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Theodor-Heuss-Str. 43 04328 Leipzig
Telefon 0341 123-3791 Fax: 0341 123-3795 E-Mail: veterinaeramt@leipzig.de
|
| |
|