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Zur Nacherhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Eisenbahnstraße zwischen Hermann-Liebmann- und Torgauer Straße
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(31.01.2012)
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In diesen Tagen erhalten die Anlieger des Abschnitts der Eisenbahnstraße zwischen Hermann-Liebmann- und Torgauer Straße Post von der Stadt. In dem Schreiben, das ihnen zugeht, wird der Versand von Bescheiden angekündigt, die die Nacherhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß §§ 26 ff des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen rechtswirksam werden lassen. Damit endet ein komplizierter Vorgang, der vor mehr als zehn Jahren begonnen hatte, als die Umgestaltung der Eisenbahnstraße vorbereitet wurde.
Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern des Abschnitts zwischen Hermann-Liebmann- und Torgauer Straße hatte es zwischen der Stadt und der Landesdirektion Leipzig einen Rechtsstreit gegeben, der inzwischen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zuungunsten der Stadt – und damit zuungunsten der Anlieger – beendet wurde. „Im Kern ging es darum, ob es sich bei der Eisenbahnstraße um eine Hauptverkehrsstraße oder eine Haupterschließungsstraße handelt“, kommentiert Baubürgermeister Martin zur Nedden. „Wir gingen davon aus, dass die Eisenbahnstraße eine Hauptverkehrsstraße ist, so dass die betroffenen Anlieger lediglich mit 25 Prozent der beitragsfähigen Kosten zu beteiligen wären.
Leider ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Mai 2011 unserer Argumentation nicht gefolgt, so dass wir nunmehr auch den nacherhobenen Straßenausbaubeitrag fordern müssen. Wir bedauern es sehr, dass unsere Bemühungen keinen Erfolg hatten.“ Bei einer Haupterschließungsstraße muss die Stadt gemäß ihrer Straßenausbaubeitragssatzung 50 Prozent der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umlegen.
Zur Vorgeschichte
Die Eisenbahnstraße liegt teilweise im Sanierungsgebiet Leipziger Osten. Ihre Umgestaltung von Januar 2004 bis Ende 2004 war möglich geworden möglich durch den Bau der Konrad-Adenauer-Allee – der Nordtangente Schönefeld – die einen Großteil des überörtlichen Verkehrs aufnehmen sollte, der zuvor durch die Eisenbahnstraße geflossen war. Die Umgestaltung der Eisenbahnstraße stellte einen entscheidender Schritt zur Revitalisierung des Leipziger Ostens dar.
Der Umbau des zum Sanierungsgebiet gehörenden Teiles war eine Ordnungsmaßnahme nach Baugesetzbuch § 147. Dabei werden keine Ausbaubeträge fällig. Während der Vorbereitungsphase für den Umbau im Frühjahr 2003 gingen die Stadtverwaltung und das damalige Regierungspräsidium davon aus, dass dieses auch für den außerhalb des Sanierungsgebietes befindlichen Abschnitt zwischen Hermann-Liebmann- und Torgauer Straße gültig sei. Nach dieser Lesart handelte es sich in diesem Bereich um eine Ordnungsmaßnahme außerhalb eines Sanierungsgebietes. Ferner gingen Stadt und Regierungspräsidium davon aus, dass der Umbau nach Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (GVFG) gefördert werde. Bei GVFG-Mitteln erfolgt kein Abzug von Straßenausbaubeiträgen. Nachdem im Oktober 2003 das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit entscheiden hatte, die Maßnahme sei nicht GVFG-förderfähig, beantragte die Stadt für den Bereich Hermann-Liebmann-Straße bis Torgauer Straße eine Förderung aus dem Programm „Soziale Stadt“. Hierbei würden auch keine Straßenausbaubeiträge anfallen. In der Bekanntgabe der Straßenausbau-maßnahmen für das Jahr 2004 durch die Stadt wurde die Eisenbahnstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft.
Am 18. Februar 2004 fasste die Ratsversammlung einen Beschluss zur geänderten Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahnstraße. Eine Aussage zu Straßenausbaubeiträgen enthielt er nicht. Am 25. Februar 2004 bestätigte das Regierungspräsidium den Antrag der Stadt auf hundertprozentige Förderung aus Mitteln des Programms „Soziale Stadt“. Danach stellte sich die Finanzierung des Umbaus der Eisenbahnstraße wie folgt dar:
- Bereich zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Hedwigstraße wird aus Sanierungsgebietsmitteln gefördert
- Bereich zwischen Hedwigstraße und Hermann-Liebmann-Straße wird aus EFRE-Mitteln fördert. Für beide Bereiche wird der Stadtanteil zu hundert Prozent aus Haushaltsmitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes gefördert
- Bereich zwischen Hermann-Liebmann-Straße und Torgauer Straße wird zu hundert Prozent aus Mitteln des Programms „Soziale Stadt“ finanziert
Ende 2004 wurde die umgebaute Eisenbahnstraße feierlich übergeben. Knapp zweieinhalb Jahre später, am 16. März 2007, stellte das Regierungspräsidium im Prüfvermerk zur Mittelverwendung durch die Stadt fest, dass die Förderung nach Abzug des KAG-Anteils erfolgt. Mit anderen Worten: Es sind Straßenmausbaubeiträge zu erheben. Dagegen legte die Stadt Widerspruch ein. Leider erfolglos.
Nachdem im Oktober 2008 die Einstufung der Eisenbahnstraße als Hauptverkehrsstraße bestätigt worden war, ergingen am 9. November 2009 die entsprechenden Straßenausbaubeitragsbescheide für die Eisenbahnstraße. Am 27. November 2009 erhob Leipzig Klage gegen den Freistaat Sachsen über die Feststellung der Zuwendungsfähigkeit von Kosten für die Umgestaltung der Eisenbahnstraße.
Am 10. Dezember 2009 forderte das Regierungspräsidium die Stadt auf, Beiträge für die Eisenbahnstraße als Haupterschließungsstraße zu erheben. Zu einer solchen war nach Auffassung des Freistaates die Eisenbahnstraße nach Freigabe der Konrad-Adenauer-Allee geworden.
Die Stadt versandte am 18. Dezember 2009 Nacherhebungsbescheide zur Eisenbahnstraße als Haupterschließungsstraße und forderte gleichzeitig die Anlieger auf, dagegen Widerspruch zu erheben und einen Aussetzungsantrag zu stellen. Im Januar 2010 wurde die Vollziehung der Nacherhebungsbescheide ausgesetzt. Am 26. Oktober ging das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 24. Mai 2011 bei der Stadt ein: Die Stadt unterlag in ihrem Rechtsstreit mit dem Freistaat. Die Stadt konnte sich mit ihrer Argumentation, bei dem durch die Eisenbahnstraße fließenden Verkehr aus und nach weiter entfernten Stadtteilen (48 Prozent des Verkehrsaufkommens) handele es sich um überörtlichen Durchgangsverkehr, nicht durchsetzen.
Da eine Revision geringe Erfolgschancen hätte, verzichtet die Stadt auf dieses Rechtsmittel.
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