Diese Tage werden als Vorschlag der Verwaltung durch den Oberbürgermeister Burkhard Jung im März in die Ratsversammlung eingebracht. Wenn die Stadträte die entsprechende Rechtsverordnung beschließen, dürfen die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Leipzig an diesen Tagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über verkaufsoffene Sonntage erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungs-Gesetzes.