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Anti-Korruptions-Koordinator

Der Anti-Korruptions-Koordinator nimmt Verdachtshinweise auf korruptive Handlungen entgegen (Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil). Jeder kann sich – auch anonym – an den Anti-Korruptions-Koordinator wenden und Hinweise auf konkrete oder vermutete korruptionsrelevante Handlungen geben. Die Hinweise können nicht nur von natürlichen Personen sondern auch von Vereinen, Unternehmen und Institutionen kommen. Der Anti-Korruptions-Koordinator ist nicht in die Verwaltungshierarchie eingegliedert. Er agiert unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.

Aufgaben

  • Kontaktstelle für Bürger/innen, Firmen, Mitarbeiter/innen und andere Kommunen bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung
  • Aufklärung und Beratung bei allen Fragen der Korruption
  • Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen (einschließlich Verfolgung anonymer Hinweise)
  • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden,
  • Umsetzung des Konzeptes bei Darstellung der Erfolge und Probleme und jährlicher Tätigkeitsbericht über Korruptionsfälle an den Oberbürgermeister und den Stadtrat,
  • Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Korruption,
  • Überprüfung der städtischen Regelungen bzw. der Regelungen der Eigenbetriebe bezüglich der Belange der Korruption und Einbringung entsprechender Änderungen bei den jeweiligen Verfasserinnen/ Verfassern,
  • Mitwirkung beim Aufbau und Überwachung interner Kontrollmechanismen in den Dezernaten, Ämtern und Referaten bzw. Eigenbetrieben,
  • Fachliche Auswahl von Qualifikationsmaßnahmen zum Thema Korruption
  • Auswertung abgeschlossener Korruptionsfälle in den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben,
  • Verallgemeinerung von Korruptionsursachen und Einbindung in Qualifikationsmaßnahmen bzw. Auswertung in gleichgelagerten Ämtern und Eigenbetrieben.



Hinweis auf Korruption ist keine Nestbeschmutzung

Erfahrungsgemäß bezieht sich ein Großteil der Hinweise auf das direkte Arbeitsumfeld des Hinweisgebers. Solche Hinweise gelten oft noch als "anschwärzen". Bekannt gewordene "Nestbeschmutzer" sind auch deshalb von einer Ausgrenzung bedroht. Deshalb nimmt der Anti-Korruptions-Koordinator auch anonyme Hinweise entgegen. Die städtische Vorschrift schreibt deren Aufklärung fest.

Keine Vorverurteilungen

Bei der Aufklärung von Hinweisen muss aber auch das Interesse der Beschuldigten berücksichtigt werden. Niemand darf vorverurteilt werden. Die Stadt hat gegenüber ihren Bediensteten eine Fürsorgepflicht und darf das Vertrauensverhältnis nicht grundlos beschädigen. Problematisch sind pauschale Anschuldigungen, zumal wenn sie ganze Ämter unter Generalverdacht stellen. In diesen Fällen wird eine Aufklärung mangels vorhandener Anhaltspunkte schwierig.

Eingehende Hinweise werden zunächst einer allgemeinen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Daraus folgen die Schlussfolgerungen, ob die Stadt, städtische Mitarbeiter, überhaupt betroffen ist und der Hinweis realistisch erscheint. In einem solchen Fall wird dem Hinweis intensiv nachgegangen.

 
 
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Kontakt

Sven Aust
Tel: 0341 123-8659
E-Mail: antikorruption@leipzig.de

Hinweise werden vertraulich entgegen genommen

Aktuelle Informationen

Tätigkeitsbericht 2010 des Anti-Korruptions-Koordinators (PDF 660 kB)
 
Informationen zum Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für 2009
 
Beitritt der Stadt Leipzig zu Transparency International Deutschland e. V.

 
 
 

deli.cio.us Mister Wong

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