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Der Ortschaftsrat ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten tätig:
1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen; 2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen; 3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht; 4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft Rahmen seines Budgets; 5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft; 6. die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften; 7. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.
Geschäftsstelle für Angelegenheiten der Ortschaftsräte:
Büro für Ratsangelegenheiten Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig Frau Jahnke, Zimmer 271 Tel. 0341 123 2118
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