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Ortschaftsräte in Leipzig

 
 
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Der Ortschaftsrat ist ein Teilorgan der Stadt Leipzig. Zusammen mit der Wahl der Stadträte findet in den Ortschaften die Wahl der Mitglieder der Ortschaftsräte statt. Die Zuständigkeit der Ortschaftsräte regelt sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Seit 1. August 2001 sind alle Ortsvorsteher ehrenamtlich tätig. In der Stadt Leipzig wurde im Ergebnis der Gebietsreform in 14 Ortschaften die Ortschaftsverfassung eingeführt. Die Wahlfunktion der Mitglieder des Ortschaftsrates ist auf fünf Jahre begrenzt. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Ortschaft wohnende Bürger. Die Zahl der Ortschaftsräte ist durch die Hauptsatzung bestimmt. Dies sind in Burghausen, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Miltitz, Plaußig, Rückmarsdorf und Seehausen je 5, in Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln und Mölkau je 7, in Böhlitz-Ehrenberg und Wiederitzsch je 8 und in Engelsdorf je 9 zu wählende Personen.

 
 
 

Der Ortschaftsrat ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten tätig:

    1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen
        Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
    2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und
        Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht
        hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
    3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und
        Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
    4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
        Rahmen seines Budgets;
    5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in
        der Ortschaft;
    6. die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
    7. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.


Geschäftsstelle für Angelegenheiten der Ortschaftsräte:

Büro für Ratsangelegenheiten
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Frau Jahnke, Zimmer 271
Tel. 0341 123 2118

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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