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Einwohneranfrage |
Die Einwohnerfragestunde gibt Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen und Vereinen gemäß § 44 (3) SächGemO i.V.m. § 4a Hauptsatzung der Stadt Leipzig zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Bedingung ist, dass sich die Angelegenheiten direkt auf die Belange der Stadt Leipzig beziehen. Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden. Die Fragen müssen bis spätestens am 15. Tage vor der Ratsversammmlung im Büro für Ratsangelegenheiten eingegangen sein. Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Ratsversammlung oder schriftlich erfolgt.
Einwohner ist jeder, der in der Stadt Leipzig wohnt.
Weitere Informationen
Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Leipzig? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist?
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Kontakt |
Postanschrift
Ratsversammlung der Stadt Leipzig Büro für Ratsangelegenheiten 04092 Leipzig
Für persönliche Vorsprachen
Büro für Ratsangelegenheiten Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig
Ansprechpartnerin
Frau Bergmann Telefon: 0341 123 2127 Zimmer: 272 E-Mail: einwohneranfrage@leipzig.de |
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