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Einwohneranfrage

Die Einwohnerfragestunde gibt Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen und Vereinen gemäß § 44 (3) SächGemO i.V.m.
§ 4a Hauptsatzung der Stadt Leipzig zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Bedingung ist, dass sich die Angelegenheiten direkt auf die Belange der Stadt Leipzig beziehen. Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden. Die Fragen müssen bis spätestens am 15. Tage vor der Ratsversammmlung im Büro für Ratsangelegenheiten eingegangen sein. Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Ratsversammlung oder schriftlich erfolgt.

Einwohner ist jeder, der in der Stadt Leipzig wohnt.


Weitere Informationen

Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Leipzig? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist?



 
 
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Kontakt

Postanschrift

Ratsversammlung der Stadt Leipzig
Büro für Ratsangelegenheiten
04092 Leipzig

Für persönliche Vorsprachen

Büro für Ratsangelegenheiten
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig

Ansprechpartnerin

Frau Bergmann
Telefon: 0341 123 2127
Zimmer: 272
E-Mail: einwohneranfrage@leipzig.de

 
 
 

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