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Die Ratsversammlung |
Die Ratsversammlung ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihr nach dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung übertragen sind.
Sie entscheidet u.a. über:
- alle Angelegenheiten, die von erheblicher politischer, wirtschaflticher und sozialer Bedeutung für die Stadt sind;
- Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen, die Benennung und Umbenennung von Stadtteilen, Straßen und Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
- Satzungen, Ortsrecht und Flächennutzungsplan,
- Änderungen des Gemeindegebietes und
- den Jahreshaushaltsplan und Maßnahmen, die die Haushaltwirtschaft über das laufende Jahr beeinflussen.
Da die Ratsversammlung einer Großstadt wie Leipzig bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten kann, wurden zur Erfüllung der Aufgaben beschließende und beratende Ausschüsse gebildet.
Weiterführende Informationen zu Ausschüssen finden Sie hier.
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