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Terminkalender der Ratsversammlung 2012*

Datum

Beginn

Tagesordnung

25.01.2012

(13:30 Uhr)
14:30 Uhr

Einladung (PDF 21 kB)
Tagesordnung (PDF 35 kB)

29.02.2012

14:00 Uhr

21.03.2012

14:00 Uhr

18.04.2012

14:00 Uhr

16.05.2012

14:00 Uhr

20.06.2012

14:00 Uhr

18.07.2012

14:00 Uhr


Sitzungspause der Ratsversammlung vom 23.07.2012 - 31.08.2012

 

20.09.2012

14:00 Uhr

17.10.2012

14:00 Uhr

22.11.2012

14:00 Uhr

12.12.2012

14:00 Uhr

13.12.2012

14:00 Uhr


* Änderungen sind vorbehalten

 
 
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Download

Den Terminkalender der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse für das Jahr 2012** können Sie sich hier herunterladen:

Terminkalender 2012
** Stand: Oktober 2011

 

Link

eRIS

elektronisches Ratsinformationssystem (eRIS)


Tagesordnungen, Protokolle und Verhandlungsgegenstände zurückliegender Sitzungen des Stadtrates finden Sie im elektronischen Ratsinformationssystem (eRIS)

 
 
 

Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Stadtrates im Neuen Rathaus statt.
Besucher können die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates auf der Zuschauertribüne (3. Etage) verfolgen.
Einlasskarten für Gruppen zu den einzelnen Terminen können im Büro für Ratsangelegenheiten (Telefon 0341/123-2116) vorbestellt werden.

 

Allgemeine Hinweise

für den Aufenthalt auf der Zuschauertribüne des Sitzungssaales

      1. Die Arbeit der Ratsversammlung darf nicht behindert werden. Es wird daher gebeten, Beifall
          oder Missbilligung sowie Zwischenrufe zu unterlassen.
      2. Spruchbänder, Flugblätter und sonstiges Informationsmaterial dürfen nicht gezeigt oder verteilt
          werden.
      3. Geräte zur Aufzeichnung, Übermittlung, Übertragung oder Wiedergabe von Bild und Ton
          dürfen nicht benutzt werden.
      4. Auf der Tribüne sind Rauchen sowie Essen und Trinken nicht gestattet.
      5. Besucher von Sitzungen der Ratsversammlung werden gebeten, Koffer und Taschen sowie
          Kameras, Tonbandträger und ähnliche Geräte den dafür zuständigen Ordnungskräften
          in Verwahrung zu geben.
      6. Den Anweisungen des Oberbürgermeisters und der von ihm Beauftragten ist Folge zu leisten.
      7. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann der Zuhörer des Hauses verwiesen werden.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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