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Stadtbezirksbeiräte in Leipzig

 

Stadtbezirk

Vorsitzende/Vorsitzender

Tagungsort

Mitte

Zentrum, Zentrum-Südost, Zentrum-Süd, Zentrum-Ost, Zentrum-West, Zentrum-Nordwest, Zentrum-Nord

Herr Richard Entschel

Tel.: 123-2211

Neues Rathaus,
Martin-Luther-Ring 4-6,
04109 Leipzig

Nordost

Schönefeld-Ost, Schönefeld-Abtnaundorf,Mockau-Süd, Mockau-Nord, Thekla, Portitz

Frau Christel Biermeier

Tel.: 123-7764

Rathaus Schönefeld,
Ossietzkystr. 37,
04347 Leipzig

Ost

Heiterblick, Paunsdorf, Sellerhausen-Stünz,
Volkmarsdorf,
Anger-Crottendorf, Mölkau

Frau Dr. Christiane Westphal

Tel.: 123-4810

24. Mittelschule, Döllingstr. 25,
04328 Leipzig

Südost

Reudnitz-Thonberg, Stötteritz, Probstheida, Meusdorf

Frau Dr. Beate Heumann

Tel.: 123-1071

Franz-Mehring-Schule, Gletschersteinstraße 9, 04299 Leipzig

Süd

Connewitz, Südvorstadt, Marienbrunn, Lößnig, Dölitz-Dösen

Frau Dr. Ruth Schmidt

Tel.: 123-2841

Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str. 152,
04277 Leipzig

Südwest

Schleußig, Plagwitz, Kleinzschocher, Großzschocher, Knauthain

Herr Lars Loebner

Tel.: 123-4834

Rathaus Plagwitz,
Alte Str. 22,
04229 Leipzig

West

Schönau, Grünau-Nord, Grünau-Ost, Grünau-Mitte, Grünau-Siedlung, Lausen-Grünau

Herr Christian Walther

Tel.: 123-4536

Freizeittreff Völkerfreundschaft,
großer Saal,
Stuttgarter Allee 9,
04209 Leipzig

Alt-West

Leutzsch, Altlindenau, Lindenau, Neulindenau

Frau Ilona Sichler

Tel.: 123-4674

Rathaus Leutzsch, Georg-Schwarz-Str. 140,
04179 Leipzig

Nordwest

Wahren, Möckern

Herr Ralf-Michael Göhner

Tel.: 123-7627

Stadtteilzentrum Anker, Renftstr. 1,
04159 Leipzig

Nord

Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte, Gohlis-Nord, Eutritzsch

Herr Thomas Lingk

Tel.: 123-5851

Gohlis-Center, Elsbethstr. 19-25,
04155 Leipzig


Zuständigkeit der Stadtbezirksbeiräte

Den Dingen vor Ort nachgehen - Aufgaben und Arbeitsweise der Stadtbezirksbeiräte
WAS brennt den Leuten vor Ort, vor ihrer Haustür auf den Nägeln? Wie kann jede Bürgerin, jeder Bürger aktiv an der kommunalpolitischen Arbeit teilnehmen? Eine Möglichkeit bieten die Stadtbezirks-beiräte, die in den zehn Stadtbezirken ihr Betätigungsfeld haben. Die Stadtbezirksverfassung wurde 1995 durch die Ratsversammlung verabschiedet und bietet gute Voraussetzungen, damit Verwaltung und Ratsversammlung im Prozess ihrer Entscheidungsfindung die Anregungen oder auch Bedenken der Bürgerschaft stärker berücksichtigen können. Die zehn Stadtbezirksbeiräte nahmen 1996 ihre Arbeit auf. Jeder Beirat hat neben dem vom Oberbürgermeister bestimmten und aus den Reihen der Stadt-verwaltung kommenden Vorsitzenden elf Mitglieder, die jeweils von den im Stadtrat vertretenen Parteien benannt werden. Berücksichtigung finden dabei die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahl in den jeweiligen Stadtbezirken. So ist eine paritätische Verteilung analog der Sitze in der Ratsversammlung gewährleistet.

 

Wie arbeitet ein Stadtbezirksbeirat?
In der Regel tagen die Stadtbezirksbeiräte einmal monatlich. Die Tagungsorte und Zeiten sowie die Tagesordnungen werden im Leipziger Amtsblatt veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Sitzungen stehen natürlich die Probleme, die im Stadtbezirk eine besondere Rolle spielen. Oft sind dazu auch kompetente Vertreter aus den jeweiligen Fachämtern geladen, um Pläne und Entscheidungen der Stadtverwaltung zu erläutern. Wichtige Angelegenheiten eines Stadtbezirksbeirates können auch in einen der Ausschüsse der Ratsversammlung verwiesen werden. Vor diesem Ausschuss kann dann ein Mitglied des Stadtbezirksbeirates mit beratender Stimme das Anliegen vortragen. Die Stadtbezirksbeiräte besitzen keine eigene Entscheidungskompetenz, ihr Hauptrecht ist das Anhörungsrecht.

Geschäftsordnung

 

Wer kann im Stadtbezirksbeirat mitarbeiten?
Nach jeder Kommunalwahl - also nach der Wahl der Ratsversammlung - können die im Stadtrat vertretenen Parteien oder Wählervereinigungen aus dem Kreis der in ihrem Stadtbezirk Wohnenden Mitglieder für die Stadtbezirksbeiräte benennen. Oft sind diese Männer und Frauen selbst Mitglieder einer Partei und bieten ihre Mitarbeit an. Aber auch parteilose Bürgerinnen und Bürger können ihr Interesse anmelden, in einem Stadtbezirksbeirat mitzuarbeiten. Allerdings muss ihre Kandidatur durch eine Partei unterstützt werden. Sie sollten sich in Übereinstimmung mit den Ideen und Zielen dieser Partei befinden. Die Mitarbeit in einem Stadtbezirksbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Stadtbezirksbeirat und Bürgermeinung
Nur wenige Bürgerinnen und Bürger finden die Zeit, an den öffentlichen Sitzungen ihres Stadtbezirksbeirates teilzunehmen. Auch per Brief ist es möglich, auf Probleme hinzuweisen oder konstruktive Anregungen zu vermitteln. Jeder kann seinen "Problem-Brief" in einem der 17 Bürgerämter abgeben, der dann von dort aus an den jeweiligen Stadtbezirksbeirat weitergeleitet wird. Der Brief sollte bitte unbedingt mit der Bezeichnung des Adressaten sowie einem Absender versehen sein.

 

Öffentlichkeit für Sitzungen geregelt
Die Leipziger Praxis, dass Stadtbezirksbeiräte öffentlich tagen, ist nun endgültig amtlich bestätigt: In einem Schreiben an den sächsischen Innenminister hatte Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee ausdrücklich im Auftrag des Stadtrates angemahnt, den beratenden Gremien weiterhin den öffentlichen Status zu erhalten. Seit Einführung der Stadtbezirksverfassung war diese Praxis im Interesse einer am Bürger orientierten Arbeit üblich. Klarheit in die zwischen Stadt und Regierungspräsidium umstrittene Gesetzesauslegung brachte Anfang des Jahres 2001 ein Antwortschreiben des sächsischen Innenministers. Darin heisst es u.a.: "Da der Öffentlichkeitsgrundsatz ein tragender Pfeiler bei der kommunalen Willensbildung und der Teilhabe der Einwohner und Bürger am kommunalen Leben ist und Gründe für ein Verbot öffentlicher Sitzungen nicht ersichtlich sind, wird die Öffentlichkeit der Sitzungen grundsätzlich erlaubt."

 

Was ist eine "wichtige Angelegenheit"?
Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung definieren die Stadtbezirksverfassung und Hauptsatzung eindeutig, dass die Stadtbezirksbeiräte zu allen wichtigen Angelegenheiten, die ihren Stadtbezirk betreffen, anzuhören sind. Zu diesen Sachverhalten zählen:

  • die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen;
  • Benennung von Straßen, Plätzen und kommunalen Einrichtungen;
  • Konzeption, Umnutzung oder Aufgabe kommunaler Einrichtungen;
  • Standort- und Gestaltungsfragen bei Bau- und Sanierungsvorhaben von öffentlichen Sport-, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen;
  • Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen (soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als allgemeine Ordnungsbehörde fallen);
  • Fragen, die die sozialen bzw. kulturellen Belange betreffen;
  • Ehrungen von Personen;
  • Änderungen von Grenzen zwischen den Stadtbezirken und Ortsteilen innerhalb der Stadtbezirke.

Wichtig dabei ist, dass mit einer Mehrheit von zwei Dritteln - mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern des Stadtbezirksbeirates - ein Sachverhalt zur wichtigen Angelegenheit erklärt wird. Ein Vertreter des Gremiums kann dann an der Sitzung des zuständigen Fachausschusses mit beratender Stimme teilnehmen und den Sachverhalt sowie die Auffassung des Beirates erläutern.

 

Für die Ortsteile Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf, Seehausen und Wiederitzsch sind die Ortschaftsräte zuständig.

Geschäftsstelle für Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte:

Büro für Ratsangelegenheiten
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Frau Jahnke, Zi. 271
Tel. 0341 123 2118

 
 
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