Zusätzliche Prüfung der Pflichtigkeit der Aufgaben |
Alle Aufgaben werden zusätzlich daraufhin überprüft, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie erfolgen, welchen Ermessensspielraum und Freiheitsgrad die Stadt Leipzig hinsichtlich ihrer Verpflichtung zur Umsetzung (Pflichtigkeit) und der umzusetzenden Standards hat und ob die Aufgaben als Dienstleistungen der Stadtverwaltung im externen und internen Dienstbetrieb unverzichtbar sind. Je nach Beurteilung und Entscheidung resultieren Einsparungen finanzieller und personeller Art. |