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Wahl des Deutschen Bundestages |
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Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag fand am 27. September 2009 statt. |
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Rechtsgrundlagen
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind das Bundeswahlgesetz (BWG), die Bundeswahlordnung (BWO), das Wahlstatistikgesetz (WStatG) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften maßgebend.
- Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich eventueller Überhangmandate aus 598 Abgeordneten, von denen je die Hälfte nach Wahlkreisvorschlägen und nach Landeslisten gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.
- Bei der Bundestagswahl ist das Bundesgebiet das Wahlgebiet. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Von den bundesweit 299 Wahlkreisen entfallen auf die Stadt Leipzig die Wahlkreise 153 und 154.
- Das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet seine Wohnung oder seinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz innehat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt (Direktkandidat). Gewählt ist im Wahlkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme vergibt der Wähler seine Stimme an eine Landesliste (Partei).
- Wählbar in den Deutschen Bundestag ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.
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