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Wahl des Europäischen Parlaments |
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Das Europäische Parlament, eines der sechs Organe der EU, ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt. Nach der 7. Direkt-wahl 2009 vertreten 736 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten, darunter 99 aus Deutschland, insgesamt rund eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner. Davon waren vom 4. bis 7. Juni 2009 etwa 375 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Wahltag in Deutschland war Sonntag, der 7. Juni 2009. |
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Rechtsgrundlagen
Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften maßgebend.
- Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.
- Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.
- Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Form von Listen eingereicht werden. Die Listen können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden. Listen für einzelne Länder müssen von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein, gemeinsame Listen für alle Länder von 4000 Wahlberechtigten, ausgenommen sind Parteien, die seit der letzten Wahl im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
- Von den sich in der Bundesrepublik um Mandate bewerbenden Parteien und politischen Vereinigungen werden bei der Sitzverteilung nur diejenigen einbezogen, die mindestens 5% der gültigen Stiummen erhielten. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren von Saint Laguë/Schepers.
- Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
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