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Informationen zur Briefwahl für die Wahl des Oberbürgermeisters 2013

Was gilt für die Neuwahl am 17.02.2013?

Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen gilt auch für die Neuwahl. Alle Personen, die bereits für die erste Wahl am 27.01.2013 Briefwahlunterlagen erhalten haben, bekommen diese auch für die Neuwahl zugeschickt.
Da bis zum 30.01.2013 Wahlvorschläge eingereicht werden können und nach der Entscheidung über deren Zulassung noch die Einspruchsfrist abzuwarten ist, kann der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen nicht vor dem 05.02.2013 erfolgen.

 
Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich auf einem der folgenden Wege gestellt werden:

  • schriftlich an Stadt Leipzig, Wahlamt, 04076 Leipzig,
  • per Online-Antrag (nur bis 14.02.2013, 10.00 Uhr)
  • per E-Mail an briefwahl@leipzig.de,
  • per Fax an 0341 / 123-2862,
  • durch sonstige dokumentierbare Übermittlung oder
  • mündlich, d.h. direkt in der Briefwahlstelle.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 06.01.2013 verschickt. Selbstverständlich ist auch eine formlose Antragstellung möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift, Unterschrift.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

In der Briefwahlstelle kann die Briefwahl beantragt und sofort vollzogen werden (Öffnungszeiten siehe rechte Spalte). Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereit gehalten werden.

Um eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe nicht zu gefährden, sollten postalische Briefwahlanträge spätestens am 14.01.2013, bei einer Neuwahl spätestens am 04.02.2013 abgeschickt werden. In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl in der Briefwahlstelle anzuraten.

 
Wie wird per Brief gewählt?

Der Briefwähler erhält mit den Briefwahlunterlagen entsprechende Merkblätter, auf dem genau erläutert ist, was der Briefwähler zu tun hat. In der Briefwahlstelle wird die Verfahrensweise durch die Mitarbeiter des Wahlamtes erläutert.

 
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 18.00 Uhr, vorliegen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens aber am Donnerstag vor der Wahl zur Post gegeben werden. In der Briefwahlstelle können die Wahlbriefe noch bis zum Wahltag, 18.00 Uhr abgegeben werden.

 
Welche Kosten fallen für den Briefwähler an?

Durch den Briefwähler sind nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für den Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.

 
Wann und wo wird das Briefwahlergebnis ermittelt?

Die Briefwahlvorstände ermitteln das Briefwahlergebnis am 17.02.2013 in der Mensa am Park, Universitätsstraße 5. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt ab 18.00 Uhr.

 
 

Briefwahlstelle

Postanschrift
Stadt Leipzig
Wahlamt
04076 Leipzig

Hausanschrift
Neues Rathaus
Eingang Lotterstraße

Telefon
0341 123-2865

Telefax
0341 123-2862

E-Mail
briefwahl@leipzig.de

Öffnungszeiten
08.01. bis 25.01.2013
bei einer Neuwahl nochmals: 05.02. bis 15.02.2013
Mo - Do     09:00 - 18:00 Uhr
Fr              09:00 - 16:00 Uhr

 

Service

  • Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis
    (07.01. bis 11.01.2013)
  • Beantragung von Unterlagen zur Briefwahl
  • Durchführung der Briefwahl
  • Briefwahl-Statistik
 
 
 

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