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Wahl des Leipziger Stadtrates 2009

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Neues Rathaus zu Leipzig

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Leipzig. Die Abgeordneten werden in in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt.
Die letzte Stadtratswahl fand 2009 statt.

 
Rechtsgrundlagen

Für die Wahl zum Stadtrat sind die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend. Sie regeln das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses, die besonderen Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen, den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Stadtrat.

  • Der Leipziger Stadtrat besteht aus 70 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl.
  • Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Leipzig und ist in 10 Wahlkreise aufgeteilt.
  • Das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche sowie jeder sonstige Bürger eines Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Leipzig seinen Hauptwohnsitz innehat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Jeder Wahlberechtigte besitzt drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen des jeweiligen Wahlkreises verteilt werden können.
  • *Wählbar in den Leipziger Stadtrat ist jeder Deutsche sowie jeder sonstige Bürger eines Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Leipzig seinen Hauptwohnsitz innehat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.
 
 


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