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Frauenförderplan |
Frauenförderplan 2009
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes erstellt die Stadtverwaltung Leipzig für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan. Die aktuelle Fassung trat am 4. Mai 2009 in Kraft. Die berufliche Förderung von Frauen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen (und Männer) sind die Beiden „Kernthemen“ des Frauenförderplanes.
Detaillierte Auskünfte erhältlich bei:
Gabriele Reuter Abteilungsleiterin Personalamt Tel: 0341 123-2751
Genka Lapön oder Beate Schlatter Frauenbeauftragte Stellv. Frauenbeauftragte Tel.: 0341 123-2686
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Förderung von Vereinen |
Fachförderrichtlinie zur Förderung von Frauenvereinigungen und Frauenprojekten
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Leipzig haben und die Projekte in Leipzig durchführen. Förderungsfähig sind gemeinnützige Frauenvereine, Frauenverbände und BGB-Gesellschaften von Frauen. Weiterhin sind andere gemeinnützige Vereine förderungsfähig, die satzungsgemäß Projekte zum Zweck der Gleichstellung von Frau und Mann und zum Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen durchführen.
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