Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
Bürger
Wirtschaft
Tourismus
 Home > Bürger > Service > Angebote für... > Frauen > Förderung
spacer
 

Frauenförderplan

 
Frauenförderplan 2009

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes erstellt die Stadtverwaltung Leipzig für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan.
Die aktuelle Fassung trat am 4. Mai 2009 in Kraft.
Die berufliche Förderung von Frauen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen (und Männer) sind die Beiden „Kernthemen“ des Frauenförderplanes.

Detaillierte Auskünfte erhältlich bei:

Gabriele Reuter
Abteilungsleiterin
Personalamt
Tel: 0341 123-2751

Genka Lapön oder Beate Schlatter
Frauenbeauftragte Stellv. Frauenbeauftragte
Tel.: 0341 123-2686
 

 

Förderung von Vereinen

Fachförderrichtlinie zur Förderung von Frauenvereinigungen und Frauenprojekten

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Leipzig haben und die Projekte in Leipzig durchführen.
Förderungsfähig sind gemeinnützige Frauenvereine, Frauenverbände und BGB-Gesellschaften von Frauen. Weiterhin sind andere gemeinnützige Vereine förderungsfähig, die satzungsgemäß Projekte zum Zweck der Gleichstellung von Frau und Mann und zum Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen durchführen.




 
 

deli.cio.us Mister Wong

spacer spacer
RSS-Feed Twitter