Anerkennung ausländischer berufsqualifizierender Abschlüsse |
Migrantinnen und Migranten in Leipzig können für ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss oder ihre Facharbeiterqualifikationen eine Anerkennung und Bewertung beantragen.
Für die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen sind generell die Behörden zuständig, die auch für den deutschen Berufsabschluss zuständig sind.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse finden Sie auf der Seite www.sachsen-macht-schule.de
Bei der Anerkennung von ausländischen berufsqualifizierenden Abschlüssen muss man zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterscheiden.
Reglementierte Berufe
Reglementiert bedeutet, dass die Ausübung des jeweiligen Berufs (z.B. Arzt, Lehrerin) durch eigene Gesetze geregelt ist. Auch das Anerkennungsverfahren ist in diesen Fällen gesetzlich festgelegt.
Nicht reglementierte Berufe
Eine Anerkennung ist für nicht reglementierte Berufe ist nicht erforderlich, um den erlernten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen.
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