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Willkommen in Leipzig! |
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Leipzig ist eine weltoffene Stadt. Hier wohnen, studieren und arbeiten derzeit ca. 27.300 Ausländer. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet sind sehr vielschichtig und erfordern eine differenzierte Prüfung der sehr unterschiedlichen Aufenthaltsgründe. Wir wollen Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten helfen und haben für Sie wichtige Informationen zusammengestellt. |
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Wir begrüßen Sie am Serviceschalter! Wenn Sie die Ausländerbehörde besuchen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Serviceschalter Ihre erste Anlaufstelle. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und Ihnen der weitere Verfahrensgang erläutert. Der Serviceschalter mit Wartebereich befindet sich im Technischen Rathaus, Prager Straße 128 (Haus B), Erdgeschoss, Raum B.0.002.
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Zur Einreise und zum Aufenthalt in der BRD
- gelten für Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz und deren Familienangehörigen besondere Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügigG/EU)
- benötigen Ausländer grundsätzlich einen gültigen Pass sowie einen Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann wie folgt erteilt werden:
- NEU: Für alle Drittstaatsangehörigen wird ab dem 1. September 2011 der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt. Das Verfahren gilt auch für Bescheinigungen über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltserlaubnis für Schweizer), die bisher als eigenständige Dokumente im Papierformat für Angehörige von EU-Bürgern und Schweizer nebst Familienangehörigen ausgestellt wurden.
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Aufenthaltserlaubnis:
Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Grundsätzlich wird sie nur zu einem bestimmten, im Aufenthaltsgesetz bezeichneten, Aufenthaltszweck von der Ausländerbehörde auf Antrag erteilt und verlängert. Ein Antrag ist stets notwendig.
Die unterschiedlichen Aufenthaltszwecke erfordern unterschiedliche Voraussetzungen, welche durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen sind. Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern. Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird die ordnungsgemäße Teilnahme an einem Integrationskurs berücksichtigt, sofern eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand. Für die nachfolgend genannten Aufenthaltszwecke räumt das Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltsrecht ein:
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Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsfeststellung
Die Einbürgerung ist ein attraktives Integrationsangebot für alle Menschen ohne deutschen Pass, die sich für Deutschland als Lebensmittelpunkt entschieden haben. Das Recht auf freie Berufswahl bis hin zum Wahlrecht erwerben Sie durch Einbürgerung.
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Weitere Informationen
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge halten für Sie Informationen bereit. |
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Wichtige Informationen und Angebote finden Sie auch auf den Seiten des Referates Migration und Integration der Stadt Leipzig. |
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Behördenwegweiser
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Auszeichnung 2005
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Die Auszeichnung ''Freundlichste Ausländerbehörde'' ist für uns Ansporn und Verpflichtung, den Service für Sie weiter auszu-bauen.
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Rechtsvorschriften
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Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt nachzulesen sind. |
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