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Einbürgerung |
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Die Einbürgerung ist ein attraktives Integrationsangebot für alle Menschen ohne deutschen Pass, die sich für Deutschland als Lebensmittelpunkt entschieden haben. Das Recht auf freie Berufswahl bis hin zum Wahlrecht wird durch Einbürgerung erworben.
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Welche Antragsvoraussetzungen sind zu beachten?
Wenn Sie in Leipzig wohnen, ist der schriftliche Antrag bei der Ausländerbehörde in Leipzig zu stellen.
Natürlich müssen vom Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie haben seit mindestens 8 Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift
- Sie und Ihre Familienangehörigen bestreiten ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung)
- Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung in Deutschland
- Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
- Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis (In bestimmten Fällen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis)
- Sie sind nicht vorbestraft
Die Voraussetzung auf 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland findet keine Anwendung bei
- Ausländische Ehepartner die mit einem Deutschen, die seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben und seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind
- Anerkannte Flüchtlinge sowie Staatenlose können bereits nach 6 Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen.
- Kinder können gemeinsam mit dem nichtdeutschen Elternteil eingebürgert werden.
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Verwaltungsgebühr
Sie beträgt für die Einbürgerung 255,00 EUR. Für Minderjährige, die mit eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 EUR.
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Staatsangehörigkeitsfeststellung |
In bestimmten Fällen verlangen einzelne Behörden, Botschaften u.a. einen Nachweis darüber, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht besitzt. |
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Antrag
Es ist ein schriftlicher Antrag bei der Ausländerbehörde in Leipzig zu stellen, wenn Sie in Leipzig wohnen.
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr beträgt für einen auszustellenden Staatsangehörigkeitsausweis 25,00 EUR und für jede Negativbescheinigung 5,00 EUR. |
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Behördenwegweiser |
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Kontakte, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde
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Stadtplan Leipzig online |
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Hinweis: Wenn Sie das Technische Rathaus suchen, geben Sie den Straßennamen -Prager Straße- ohne Hausnummer ein. |
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