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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Die Ausländerbehörde in Leipzig

Die Aufenthaltstitel

  • Aufenthaltserlaubnis,
  • Niederlassungserlaubnis,
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG,
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind,
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind und
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

werden als eigenständiges elektronischen Dokument ausgestellt.



eAT im Scheckkartenformat

 

Der eAT in Größe einer Scheckkarte hat einen integrierten Chip, auf dem neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen auch biometrische Daten (Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Er wird als separates Dokument ausgestellt. Der eAT ist jedoch kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig in Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.
Nebenbestimmungen werden im Chip gespeichert und auf einem eigenen Zusatzblatt zum eAT ausgedruckt.


 
Wann müssen Sie einen eAT beantragen?

  • Ihr (befristeter) Aufenthaltstitel läuft ab
  • der Pass, in dem sich der Aufenthaltstitel befindet, ist abgelaufen oder verloren gegangen und Sie haben einen neuen Pass erhalten (Übertrag)
  • Ihnen wird erstmals ein Aufenthaltstitel erteilt



 
Was ist bei der Beantragung des eAT zu beachten?

Jede Person ab Vollendung des sechsten Lebensjahres muss persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen, weil in dem eAT die Fingerabdrücke integriert werden.
Zur Abholung des eAT in der Ausländerbehörde ist ebenfalls die persönliche Vorsprache erforderlich.
Den eAT produziert die Bundesdruckerei in Berlin. Es wird mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen gerechnet.

 
Bleiben die Aufenthaltstitel in Form der Klebeetikette weiterhin gültig?

Ja, längstens bis zum 31.08.2021. Es erfolgt bis zum Gültigkeitsende aber auch kein Umtausch bisher erteilter Klebeetiketten.


 
Weitere Informationen

 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Flyer "Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)" in verschiedenen Sprachen (Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Japanisch, Koreanisch, Persisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Vietnamesisch)


Amt 24

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


 
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Behördenwegweiser

Kontakte, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde


Stadtplan Leipzig

Standort der Ausländerbehörde im Stadtplan anzeigen


 
 
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