Für die in der BRD rechtmäßig und auf Dauer lebenden Ausländern wird die Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben gefördert. Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 werden dazu Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Der Integrationskurs umfasst 630 Unterrichtsstunden, bestehend aus einem Basis- und Aufbaukurs sowie einem Orientierungskurs.
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