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Niederlassungserlaubnis

Darunter ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel zu verstehen.
Das bedeutet, dass sie

  • zeitlich unbeschränkt ist und
  • zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Nur in Ausnahmefällen darf die Niederlassungserlaubnis mit einer Einschränkung (Nebenbestimmung) versehen werden.
 


Wann wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt?

Im Allgemeinen ist eine Niederlassungserlaubnis unter anderem zu erteilen, wenn der Ausländer

  • seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
  • über eine Altersabsicherung verfügt.

 

 

Für wen gelten die speziellen Regelungen?

Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestehen diese für:

  • Ausländische Ehegatten Deutscher
  • Kinder mit eigenständigen, unbefristeten Aufenthaltsrecht
  • Selbstständige
  • Hochqualifizierte

 

 

Wer kann keine Niederlassungserlaubnis erhalten?

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten keine Niederlassungserlaubnis.
 

 

Welche Dokumente sind vorzulegenden?

 

spezielle Regelungen:

 
 
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