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Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung oder zum Studieren

Herzlich Willkommen, wir freuen uns sehr, dass Sie sich für Leipzig als Studienort interessieren. Leipzig ist ein traditioneller und innovativer Hochschulstandort. Die Universität Leipzig existiert schon seit 1409. Weltbekannt sind auch das von Felix Mendelssohn Bartholdy gegründete Leipziger Musikkonservatorium, heute Hochschule für Musik und Theater sowie die Handelshochschule Leipzig. Letztere ist die älteste private Hochschule Deutschlands und heute eine der großen privaten Business Schools für Management-
ausbildung.


Befristete Aufenthaltserlaubnis

Ausländischen Studierenden kann zum Zweck der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung, einschließlich der studienvorbereitenden Maßnahmen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Während des Aufenthaltes zu Ausbildungszwecken kann in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck erteilt werden.
Der § 9 AufenthG zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis findet für Ausländer, die sich zu Ausbildungszwecken im Bundesgebiet aufhalten, keine Anwendung.

Außerdem kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen (Intensivsprachkurs Deutsch) oder in Ausnahmefällen zum Schulbesuch erteilt werden. Sofern die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt hat, kann zu dem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.

 
Was ist zu beachten?

  • Studienbewerbung: Sie darf nicht länger als neun Monate dauern.
  • Studienvorbereitung: Sie ist auf zwei Jahre beschränkt.
  • Ausübung einer Beschäftigung: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt insgesamt für 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr, die nicht überschritten werden dürfen.
  • Ausübung studentischer Nebentätigkeiten: Es gibt keine Einschränkungen.
  • Suche eines Arbeitsplatzes: Studenten haben nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bis zu einem Jahr die Möglichkeit zur Suche eines dem Abschluss entsprechenden Arbeitsplatzes.


 
Lebensunterhalt

Generell erforderlich ist der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.
Grundsätzlich ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn er dem BaföG- Förderungshöchstsatz entspricht. In der Praxis hat sich durchgesetzt, einen Betrag in Höhe von zurzeit 659,00 EUR/Monat zu Grunde zu legen.

Diesen Anforderungen genügt insbesondere

  • eine Verpflichtung (PDF 47 KB) gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder
  • die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, soweit die Bankbürgschaft nicht über eine längere Laufzeit verfügt, oder
  • die Einzahlung eines Betrages in Höhe von 7908,00 EUR auf ein Sperrkonto bei einem deutschen Kreditinstitut, von dem monatlich maximal 659,00 EUR abgehoben werden dürfen.


Der Lebensunterhalt ist auch gesichert, wenn der Aufenthalt durch

  • Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder
  • Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder
  • Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes finanziert wird, wenn das Auswärtige Amt, der deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat.


 
Wo erfolgt die Anmeldung?

Sie kann in jedem Bürgeramt vorgenommen werden. Das Sächsische Meldegesetz verlangt, dass die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise oder nach dem Zuzug nach Leipzig zu erfolgen hat. Sie müssen persönlich, unter Vorlage Ihres Reisepasses, im Bürgeramt erscheinen. Dort ist ein Anmeldeschein (PDF 499 kB) in deutscher Sprache auszufüllen.

 
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Formular und Merkzettel

 

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (89 KB)


... zu den Antragsvoraussetzungen und den vorzulegenden Dokumenten in



 
Weitere Informationen

 

Hinweise des Auswärtigen Amtes für den Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung der Bundesrepublik Deutschland.


Hier lernen Sie die Die Leipziger Hochschulen kennen.



... zur Integration und Betreuung Leipziger ausländischer Studie-
render



Für Ihnen Umzug nach Leipzig unterbreiten wir Ihnen einige Dienst-leistungsangebote.




Auch ausländische Studierende der Leipziger Hochschulen, können den Zuzugs-bonus erhalten.




Behördenwegweiser

 

Kontakte, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde



Kontakte, Erreich-barkeit und Öff-nungszeiten der Bürgerämter




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