Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 FreizügG/EU)
Beitrittsstaaten (Bulgarien und Rumänien) genießen für eine Übergangsperiode ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Staatsangehörige dieser Staaten können eine Beschäftigung nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ausüben. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Agentur für Arbeit Leipzig.
Wo melden sich Unionsbürger in Leipzig an?
Da Unionsbürger für die Einreise kein Visum und für den Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel benötigen, wird Ihnen von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.
Dafür wird bei der meldebehördlichen Anmeldung in einem Bürgeramt der Erfassungsbogen für Unionsbürger ausgegeben bzw. ausgefüllt abgegeben. Der Aufenthaltsgrund ist zum Beispiel durch Vorlage eines/r
Die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht erfolgt durch die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und wird dem Antragsteller auf dem Postweg zugestellt.
Ausnahmefälle
Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, benötigen gegebenenfalls für die Einreise ein Visum. Ihnen wird von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU von der Ausländerbehörde erteilt.
Staatsangehörige der Schweiz können Visumfrei einreisen. Ihnen wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis-EU durch die Ausländerbehörde erteilt.
Verwaltungsgebühren
Die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht, der Aufenthaltserlaubnis-EU und des Visums sind gebührenfrei.