|
|
 |
| |
Das Bauaktenarchiv der Stadt Leipzig |
Das Bauaktenarchiv
Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Leipzig verfügt über einen sehr großen, jedoch nicht ganz vollständigen Bestand an Bauakten.
Die Ältesten stammen aus der Zeit um 1850. Neben dem besonderen Wert der Akten an sich (Papier, Art der Herstellung, alte Schriftformen) bergen diese eine ganze Reihe von Informationen zur Entstehung und Ausführung von Bauwerken, Berechnungen und Bauplänen, aber auch Schriftstücke, die auf unterschiedlichste persönliche Lebensumstände von Personen hinweisen.
Die Bauakten von Gebäuden, welche nicht mehr bestehen, werden im Stadtarchiv aufbewahrt. |
| |
| |
|
 |
 |
 |
Kontakt |
Hausanschrift Prager Straße 118-136 Haus C 04317 Leipzig
Telefon 0341 123-5149
Erreichbarkeit Straßenbahn: 12, 15 (Prager Str./Technisches Rathaus) 4 (Riebeckstr./Stötteritzer Str.)
Bus: 70 (Technisches Rathaus)
Öffnungszeiten: Di 09:00 - 18:00 Uhr Do 13:00 - 16:00 Uhr |
| |
| |
|
| |
 |
|
|
Bauakten
|
In den Jahren nach 1945 bis 1989 wurde die Aktenpflege zunehmend vernachlässigt, das Archivwesen der Bauaufsichtsbehörde hatte eine nebensächliche Bedeutung.
Erst ab 1990 wurden Mitarbeiter damit betraut, die Arbeitsakten der Bauaufsichtsbehörde zu archivieren, um Grundstückseigentümern, Architekten, Immobilienhändlern, aber auch anderen Behörden, wie Denkmalschutz, Archäologen u.a. Einsichtsmöglichkeiten zu geben.
|
|
| |
| |
Akteneinsicht |
Da die Akten, wie bereits erwähnt eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Einsichtnahme nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt. Grundsätzlich berechtigt sind Grundstücks- eigentümer, in bestimmten Umfang Entwurfsverfasser im Sinne der SächsBO, Zwangsverwalter, Bevollmächtigte von Verwaltungs- oder Landgerichten, Behörden und natürlich auch Personen mit Vollmacht des Eigentümers. Zum Nachweis der Berechtigung ist bei Akteneinsicht ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
Aktenkopie |
Eine Aktenausleihe ist nicht möglich, denn die Akten sind in erster Linie Arbeitsakten des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und müssen jederzeit verfügbar bleiben. Auf Wunsch werden dem Einsichtberechtigten Kopien der Baubeschreibungen und Zeichnungen angefertigt. Schriftgut, welches nicht im Zusammenhang mit dem Bau auf dem Grundstück steht, wird nicht in Form von Kopien ausgehändigt.
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
Kosten |
Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Gemäß der städtischen Kostensatzung werden pro Aktenband 15 € berechnet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Akte das Gewünschte gefunden wird. Es gibt auch keine Garantie, dass der Akteninhalt vollständig ist und mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmt. Zusätzlich zur Einsichtsgebühr werden die Kosten für gewünschte Kopien berechnet. Zur Zeit betragen diese je nach Format 0,50€ - 2,50€.
|
| |
| |
|
|
 |
 |
|