Der Umlegungsausschuss der Stadt Leipzig |
Zur Durchführung von Baulandumlegungen innerhalb des Stadtgebietes hat die Stadt Leipzig nach § 1 der Sächsischen Umle- gungsausschussverordnung einen ständigen Umlegungsaus- schuss gebildet.
Der Umlegungsausschuss entscheidet als unabhängiges Organ der Stadt Leipzig selbständig und in eigener Verantwortung. Er ist an Aufträge und Weisungen anderer Organe der Stadt Leipzig nicht gebunden.
Der Umlegungsausschuss hat die der Umlegungsstelle zustehenden Befugnisse mit Ausnahme der Anordnung einer Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB.
Er ist zuständig für:
- die Durchführung von Umlegungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und von
- Bodenneuordnungsverfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG).
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Leiter des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung und 9 Stadträten. Ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters im Vorsitz ist der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau.
Für jeden Stadtrat ist ein Vertreter bestellt, welcher ebenfalls der Ratsversammlung angehört.
Zur Unterstützung des Umlegungsausschusses können bei Bedarf Sachverständige mit beratender Stimme bestellt werden.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bedient sich der Umlegungsausschuss seiner beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung eingerichteten Geschäftsstelle.
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