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Flurbereinigungsbehörde der Stadt Leipzig |
Die Flurbereinigung ist ein wirksames Instrument zur Bodenordnung ländlich geprägter Grundstücke. In diesen Verfahren können in Zusammenarbeit mit den Eigentümern großflächig Grundstücke neu geordnet werden. Die Flurbereinigungsbehörde der Stadt Leipzig nimmt die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wahr, sofern diese nicht nach dem Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) auf die Teilnehmergemeinschaften übertragen sind. Des Weiteren ist sie auch Flurneuordnungsbehörde im Sinne des Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).
Die Flurbereinigungsbehörde ist zuständig für:
- Einleitung und Anordnung der Verfahren der Ländlichen Neuordnung
- Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
- Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
- Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
- Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG
- Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG
- Zusammenführung von getrennten Boden- und Gebäudeeigentum nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG
- Durchführung der Verfahren
- Bestellung der Vorsitzenden der Vorstände von Teilnehmergemeinschaften
- Planfeststellung der Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften
- Prüfung und Genehmigung der Verfahrensschritte
- Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften
- Widerspruchsbearbeitung als Widerspruchsbehörde und Widerspruchsausschuss der Ländlichen Neuordnung
Die wesentlichen Ziele der Flurbereinigung sind:
- Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, Gewerbe,...),
- getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse) zusammenzuführen,
- den Katasternachweis mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen,
- bei Großbauvorhaben Flächen ohne Enteignung der Eigentümer bereit zu stellen,
- landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z.B. bei der Zerschneidung von Flächen durch neue Straßen oder Gräben),
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt durchzuführen,
- das gewachsene Landschaftsbild zu erhalten und die ökologischen Gesamtverhältnisse im jeweiligen Flurbereinigungsgebiet zu verbessern.
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Kontakt |
Postanschrift:
Stadt Leipzig Amt für Geoinformation und Bodenordnung Flurbereinigung 04092 Leipzig
Hausanschrift:
Stadthaus Burgplatz 1 04109 Leipzig
Ansprechpartner:
Bettina Hatzfeld Tel.: 0341 123-5060 Fax: 0341 123-5015 E-Mail: bettina.hatzfeld@leipzig.de
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
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Rechtsgrundlagen |
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Weiterführende Informationen |
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