Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen sind gemäß § 192 Abs. 1 BauGB selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Sie sind an keine Weisungen gebunden und bestehen aus dem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern.
Zu Gutachtern dürfen nur Personen bestellt werden, die in der Wertermittlung erfahren sind und sich durch besondere Sachkunde auszeichnen. Vorsitzender des Ausschusses ist ein Angehöriger des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung, bei dem die Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB) eingerichtet ist, in der Regel dessen Leiter. Der Gutachterausschuss entscheidet mit größtmöglicher Objektivität, frei von Weisungen, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen und nach dem Sachverstand. Wertmaßstab bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der in § 194 BauGB definierte Verkehrswert. Für den Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig sind zur Zeit folgende 18 Personen als Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende, ehrenamtliche Gutachter bzw. als stellvertretende ehrenamtlichter Gutachterin durch die Landesdirektion Leipzig bestellt worden:
Gutachterausschuss
Vorsitzender
Dipl.-Ing. Matthias Kredt Leiter des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung
Stellvertretende Vorsitzende
Dr.-Ing. habil. Matthias Munse öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Dieter Strümpel öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger