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Verkehrswertgutachten |
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag eines Berechtigten Gutachten:
- über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
- über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile,
- über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau (§ 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes),
- über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Nutzungsentgeltverordnung),
- über den Verkehrswert von landwirtschaftlichen Flächen (§ 5 Abs. 1 Satz 4 der Flächenerwerbsverordnung).
Der Gutachterausschuss kann für Gerichte und Behörden Gutachten über die Höhe von Miet- und Pachtzinsen erstatten.
Die Antragsberechtigung ist für Privatpersonen auf die Eigentümer bzw. Ihnen gleichgestellte Berechtigte beschränkt.
Die Erstattung eines Gutachtens ist kostenpflichtig.
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