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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gründe dafür können sein:

  • Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (allgemein, Baustellen im Straßenraum und dazugehörige Umleitungen, Straßenbaustellen und dazugehörige Umleitungen)
  • Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen
  • Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (aG) und Blinde (B)
  • Übermäßige Straßenbenutzung gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung
 

Verkehrsraumeinschränkungen

Für Hinweise, Fragen, Anregungen, Wünsche und Anträge im Zusammenhang mit

  • temporären Sperrungen (z.B. Umzug, Baustellen u.a.)
  • Umleitungen
  • aktuellen Informationen zu Baustellen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr und
  • fehlender Erreichbarkeit von Geschäften aufgrund von Straßensperrungen

ist die Straßenverkehrsbehörde unter (03 41) 1 23 34 84 zu erreichen. Auch über das Bürgertelefon
(03 41) 1 23 34 79 werden Ihre Anfragen und Hinweise sachkundig entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet.

 

Beantragung von Bauanträgen

Für die verkehrsrechtliche Anordnung sind vor Baubeginn verschiedene Genehmigungen einzuholen. Beispielhaft hier einige Verkehrzeichenpläne , welche in der Regel den Anträgen beizufügen sind:

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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