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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder |
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Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
In Kindertagesstätten und Schulen führt das Gesundheitsamt verschiedene Untersuchungen durch, die bekannteste ist die sogenannte Einschulungsuntersuchung.
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Vorsorgeuntersuchungen durch den niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die nicht versäumt werden sollten. Die sogenannten "U-Untersuchungen" bzw. die "J1" werden von niedergelassenen Kinder- oder Hausärzten durchgeführt. |
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Durchführung und Kosten
- Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden in der Regel von Ärzten / Ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt.
- Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Zeiträumen stattfinden.
- Zu jeder Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- Krankenversicherungskarte des Kindes
- Alle Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Jede U-Untersuchung umfasst
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Überprüfung der Entwicklung mit altersgemäßen Schwerpunkten
- Je nach U-Untersuchung (Alter des Kindes) zusätzliche Schwerpunkte und Beratung
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Die Untersuchungen des Gesundheitsamtes im Einzelnen: |
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Kita-Untersuchung (in der Regel im 4. Lebensjahr)
Kinder- und jugendärztliche Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in der Regel im 4. Lebensjahr (2 Jahre vor Schulbeginn) § 7 Sächs. Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Wo findet die Untersuchung statt?
- In der Kindertagesstätte
Teilnahme an der Untersuchung:
- Ist für die Eltern / Kinder freiwillig.
- Die Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Kita.
- Die Eltern können bei der Untersuchung dabei sein, bzw. willigen vorher schriftlich in die Untersuchung ein.
- Die Eltern bekommen auf jedem Fall eine schriftliche Mitteilung über die Untersuchungsergebnisse
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
Dauer der Untersuchung:
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsstörungen des Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche und motorische Auffälligkeiten frühzeitig festzustellen
- Im Bedarfsfall geeignete Therapien und Maßnahmen zu empfehlen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen.
Was wird untersucht:
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Feinmotorik (Malen, Turm bauen / Stäbchen legen, schrauben)
- Grobmotorik (Einbeinstand, Einbeinhüpfen, Schlusssprung)
- Sprachentwicklung
- Überprüfung des Impf- und Vorsorgestatus an Hand des Impfausweises und des Vorsorgeheftes
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Einschulungsuntersuchung (in dem Schuljahr, bevor das Kind eingeschult wird)
Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a und §27
Pflichtuntersuchung! Die Eltern bekommen bei der Schulanmeldung einen Terminvorschlag mitgeteilt.
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch
- frühzeitig zu erkennen,
- die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
- die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
Was wird untersucht:
- physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
- für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Fein- und Grobmotorik (Malen, Hin- und Herspringen)
- Niveau der Sprachentwicklung (Wörter und Sätze nachsprechen und ergänzen)
- Ernährungszustand (messen / wiegen)
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten
- Dokumentation des Impf- und Vorsorgestatus
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Schulärztliche Reihenuntersuchungen der 2. und 6. Klassen in allen öffentlich allgemeinbildenden Schulen
Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a
Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Schule.
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch:
- frühzeitig zu erkennen,
- die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
- die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
Was wird untersucht:
- physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
- für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Fein- und Grobmotorik (z. B. Malen, Hin- und Herspringen)
- Niveau der Sprachentwicklung
- Ernährungszustand (messen / wiegen)
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Dokumentation des Impfstatus
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Jährliche Untersuchungen in den Förderschulen
Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a
Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Schule.
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch:
- frühzeitig zu erkennen,
- die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
- die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
Was wird untersucht:
- physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
- für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Fein- und Grobmotorik (z. B. Malen, Hin- und Herspringen)
- Niveau der Sprachentwicklung
- Ernährungszustand (messen / wiegen)
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Dokumentation des Impfstatus
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Die Untersuchungen der niedergelassenen Kinderärzte im Einzelnen: |
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U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
Was der Arzt / die Ärztin untersucht:
- Wiegen und messen
- Untersuchung aller lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Herz-Kreislauf-system; Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe)
- Untersuchung auf äußerliche Fehlbildungen
- Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung innerer Blutungen
- Blutentnahme (bis spätestens 3. Tag) zur Früherkennung von Stoffwechselstörungen und endokrinen Störungen bei Neugeborenen (erweitertes Neugeborenenscreening)
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U2 Neugeborenen-Untersuchung vom 3. bis 10. Lebenstag
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Nochmals Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung innerer Blutungen
Schwerpunkte und Beratung:
- Rachitis-Vorbeugung durch Vitamin D
- Fluoridversorgung zur Härtung des Zahnschmelzes
- Stillen, Vorbeugung von Allergien, Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes.
- Worauf in den nächsten Wochen geachtet werden sollte (z.B. Farbe und Beschaffenheit des Stuhls)
- Welche Impfungen durchgeführt werden sollten (Alle empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bezahlt.)
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U3 Untersuchung in der 4. bis 5. Lebenswoche
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Überprüfung von Augenreaktionen und Hörvermögen
- Dritte und letzte Gabe von Vitamin-K-Tropfen
- Ultraschall der Hüftgelenke (Früherkennung von Hüftgelenkdysplasie)
- Überprüfung der Haut (Gelbfärbung)
Schwerpunkte und Beratung:
- Altersgerechte Entwicklung
- (Zahngesunde) Ernährung des Kindes
- Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes
- Verhütung von Unfällen
- Zum nächsten Termin anstehende Impfungen
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U4 Untersuchung im 3. bis 4. Lebensmonat
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle des Bewegungsverhaltens
- Kontrolle des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Mögliche Schwierigkeiten beim Trinken und Füttern
- Ernährung und Verdauung
- Verhütung von Unfällen
Impfungen:
- Teilimpfung (Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung; Impfung gegen Pneumokokken)
- Für die 2. Teilimpfung muss ein Extratermin gegen Ende des dritten Lebensmonats vereinbart werden.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U5 Untersuchung im 6. bis 7. Lebensmonat
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle der körperlichen Entwicklung – vor allem der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Die weitere Ernährung des Kindes
- Mundhygiene und zahnschonende Ernährung
- Verhütung von Unfällen
Impfungen:
- 3. Teilimpfung (wenn nicht bereits erfolgt)
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U6 Untersuchung im 10. bis 12. Lebensmonat
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes (robben, krabbeln, eventuell stehen)
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Sprachliche Entwicklung und Verhalten des Kindes
- Zahnpflege
- Mögliche Schwierigkeiten beim Trinken und Essen, Verdauung
Impfungen:
- 4. Teilimpfung (wenn nicht bereits erfolgt)
- Gegen Ende des zwölften Lebensmonats steht zusätzlich die 1. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken an.
- Ab vollendetem 12. Lebensmonat steht die Einmalimpfung gegen Meningokokken an.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U7 Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat (1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre)
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes (z. B. freies Gehen, Treppensteigen mit Festhalten)
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Sprechen und Verstehen (z. B. Zweiwortsätze sprechen, kleine Aufforderungen verstehen)
- Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Schlafstörungen)
Impfungen:
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U7a Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat (2 Jahre + 10 Mon. bis 3 Jahre)
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Sprechen und Verstehen (z. B. Sätze mit drei bis fünf Wörtern sprechen, auf Körperteile zeigen, nach denen gefragt wird usw.)
- Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Schlafstörungen)
- Fluoridversorgung der Zähne
Impfungen:
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U8 Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat (3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre)
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Untersuchung des Urins
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Sprechen, Verstehen und Aussprachefehler (z. B. in Sätzen sprechen, Verwendung der "Ich-Form", Stottern, unverständliche Aussprache)
- Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Durchschlafstörungen, unkonzentriertes Spielen, Schwierigkeiten bei Kontakten zu anderen, Einnässen)
- Zähne und Kiefer
Impfungen:
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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U9 Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate)
Was der Arzt / Ärztin untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Urinuntersuchung
- Blutdruck messen
- Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
Schwerpunkte und Beratung:
- Sprach- und Aussprachestörungen, Sprachverständnis
- Mögliche Auffälligkeiten im Verhalten
- Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Kindes
Impfungen:
- 1. Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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J 1, 12. bis 14. Lebensjahr
Wenn die J1 ansteht, sollte Ihr Kind alt genug sein, den Untersuchungstermin ohne Sie wahrzunehmen. Wenn Ihr Kind es möchte, können Sie es auch begleiten, es kann auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen.
Mitnehmen muss es lediglich seine Versicherungskarte und seinen Impfausweis.
Was wird untersucht:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Körpergröße
- Gewicht
- Blutdruck
- Überprüfung der Körperfunktionen
- Hör- und Sehvermögen
- Gegebenenfalls Überprüfung der Blutwerte
- Überprüfung des Impfschutzes
Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch z. B. zu Fragen rund um die Pubertät. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Die zahnärztlichen Untersuchungen im Einzelnen: |
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Niedergelassene Zahnärzte
Auch ohne Beschwerden sollte der Zahnarzt ab dem ersten Zahn regelmäßig aufgesucht werden, so gewöhnt sich Ihr Kind spielerisch an die Zahnarztpraxis. Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sollten pro Jahr zweimal zum Zahnarzt gehen, diese Besuche werden im sogenannten Bonusheft dokumentiert. |
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Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst
Altersgruppen:
- In Kindertagesstätten:
- alle Kinder, deren Eltern ihr schriftliches Einverständnis zur Untersuchung gegeben haben
- In Schulen:
- Klassen 1 – 7
- In Förderschulen bis zum Schulabschluss
Ziel der Untersuchung:
- Früherkennung von Zahn- u. Munderkrankungen
- Beurteilung der Zahn- u. Kieferstellungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- haben eine erzieherische Funktion
- haben eine sozialkompensatorische Funktion
- dienen der epidemiologische Auswertung
Gesetzl. Grundlagen:
- Sozialgesetzbuch V, § 21
- Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
- Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a, Abs. 1
- Sächs. Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, SächsKitaG § 7 (12/2005)
- Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V der LAGZ Sachsen
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Zahnärztliche Gruppenprophylaxe durch den öffentlichen Gesundheitsdienst
Altersgruppen:
- In Kindertagesstätten
- In Schulen bis Klassenstufe 6
Ziele der Gruppenprophylaxe:
- Altersgerechte Vermittlung von Kenntnissen auf den Gebieten der Mundhygiene und der zahngesunden Ernährung
- Demonstration u. praktische Übungen von mundhygienischen Maßnahmen
- Aufklärung über Entstehung und Vermeidung von Zahnkrankheiten
- Aufklärung über die Wirkungsweise von Fluoriden
- Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen
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Übersicht zum Thema Kindergesundheit |
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