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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

(c) Berwis / PIXELIO.de Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

In Kindertagesstätten und Schulen führt das Gesundheitsamt verschiedene Untersuchungen durch, die bekannteste ist die sogenannte Einschulungsuntersuchung.

 


(c) BZgA Vorsorgeuntersuchungen durch den niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die nicht versäumt werden sollten. Die sogenannten "U-Untersuchungen" bzw. die "J1" werden von niedergelassenen Kinder- oder Hausärzten durchgeführt.
 


Durchführung und Kosten

  • Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden in der Regel von Ärzten / Ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt.
  • Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Zeiträumen stattfinden.
  • Zu jeder Untersuchung bitte mitzubringen:
    • gelbes Kinderuntersuchungsheft
    • Impfausweis
    • Krankenversicherungskarte des Kindes
  • Alle Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt.


Jede U-Untersuchung umfasst

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Überprüfung der Entwicklung mit altersgemäßen Schwerpunkten
  • Je nach U-Untersuchung (Alter des Kindes) zusätzliche Schwerpunkte und Beratung

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 

 
(c) Bettina Bels / PIXELiO.de Zahnärztliche Untersuchungen im Kindesalter

Bereits vom ersten Zahn an sollte auch die Mundgesundheit regelmäßig untersucht werden. Auch diesen Bereich teilen sich die niedergelassenen Zahnärzte und die Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
 


Die Untersuchungen des Gesundheitsamtes im Einzelnen:

Kita-Untersuchung (in der Regel im 4. Lebensjahr)

Kinder- und jugendärztliche Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in der Regel im 4. Lebensjahr (2 Jahre vor Schulbeginn)
§ 7 Sächs. Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Wo findet die Untersuchung statt?

  • In der Kindertagesstätte


Teilnahme an der Untersuchung:

  • Ist für die Eltern / Kinder freiwillig.
  • Die Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Kita.
  • Die Eltern können bei der Untersuchung dabei sein, bzw. willigen vorher schriftlich in die Untersuchung ein.
  • Die Eltern bekommen auf jedem Fall eine schriftliche Mitteilung über die Untersuchungsergebnisse


Zur Untersuchung bitte mitzubringen:

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Impfausweis


Dauer der Untersuchung:

  • ca. 30 min pro Kind


Ziel der Untersuchung:

  • Gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsstörungen des Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche und motorische Auffälligkeiten frühzeitig festzustellen
  • Im Bedarfsfall geeignete Therapien und Maßnahmen zu empfehlen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen.


Was wird untersucht:

  • Sehvermögen
  • Hörvermögen
  • Feinmotorik (Malen, Turm bauen / Stäbchen legen, schrauben)
  • Grobmotorik (Einbeinstand, Einbeinhüpfen, Schlusssprung)
  • Sprachentwicklung
  • Überprüfung des Impf- und Vorsorgestatus an Hand des Impfausweises und des Vorsorgeheftes

 

 
Einschulungsuntersuchung (in dem Schuljahr, bevor das Kind eingeschult wird)

Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a und §27

Pflichtuntersuchung!
Die Eltern bekommen bei der Schulanmeldung einen Terminvorschlag mitgeteilt.

Zur Untersuchung bitte mitzubringen:

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Impfausweis


Ziel der Untersuchung:

  • Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch
    • frühzeitig zu erkennen,
    • die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
    • die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.


Was wird untersucht:

  • physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
  • für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
  • Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Fein- und Grobmotorik (Malen, Hin- und Herspringen)
  • Niveau der Sprachentwicklung (Wörter und Sätze nachsprechen und ergänzen)
  • Ernährungszustand (messen / wiegen)
  • Haltungs- und Bewegungsapparat
  • Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten
  • Dokumentation des Impf- und Vorsorgestatus

 

 
Schulärztliche Reihenuntersuchungen der 2. und 6. Klassen in allen öffentlich allgemeinbildenden Schulen

Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a

Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Schule.

Zur Untersuchung bitte mitzubringen:

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Impfausweis


Ziel der Untersuchung:

  • Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch:
    • frühzeitig zu erkennen,
    • die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
    • die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.


Was wird untersucht:

  • physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
  • für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
  • Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Fein- und Grobmotorik (z. B. Malen, Hin- und Herspringen)
  • Niveau der Sprachentwicklung
  • Ernährungszustand (messen / wiegen)
  • Haltungs- und Bewegungsapparat
  • Dokumentation des Impfstatus

 

 
Jährliche Untersuchungen in den Förderschulen

Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a

Einladung zur Untersuchung erfolgt über die Schule.

Zur Untersuchung bitte mitzubringen:

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Impfausweis


Ziel der Untersuchung:

  • Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch:
    • frühzeitig zu erkennen,
    • die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer,
    • die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.


Was wird untersucht:

  • physische Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
  • für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen
  • Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Fein- und Grobmotorik (z. B. Malen, Hin- und Herspringen)
  • Niveau der Sprachentwicklung
  • Ernährungszustand (messen / wiegen)
  • Haltungs- und Bewegungsapparat
  • Dokumentation des Impfstatus

 

 

Die Untersuchungen der niedergelassenen Kinderärzte im Einzelnen:

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung

Was der Arzt / die Ärztin untersucht:

  • Wiegen und messen
  • Untersuchung aller lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Herz-Kreislauf-system; Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe)
  • Untersuchung auf äußerliche Fehlbildungen
  • Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung innerer Blutungen
  • Blutentnahme (bis spätestens 3. Tag) zur Früherkennung von Stoffwechselstörungen und endokrinen Störungen bei Neugeborenen (erweitertes Neugeborenenscreening)

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U2 Neugeborenen-Untersuchung vom 3. bis 10. Lebenstag

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Nochmals Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung innerer Blutungen


Schwerpunkte und Beratung:

  • Rachitis-Vorbeugung durch Vitamin D
  • Fluoridversorgung zur Härtung des Zahnschmelzes
  • Stillen, Vorbeugung von Allergien, Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes.
  • Worauf in den nächsten Wochen geachtet werden sollte (z.B. Farbe und Beschaffenheit des Stuhls)
  • Welche Impfungen durchgeführt werden sollten (Alle empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bezahlt.)

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U3 Untersuchung in der 4. bis 5. Lebenswoche

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Überprüfung von Augenreaktionen und Hörvermögen
  • Dritte und letzte Gabe von Vitamin-K-Tropfen
  • Ultraschall der Hüftgelenke (Früherkennung von Hüftgelenkdysplasie)
  • Überprüfung der Haut (Gelbfärbung)


Schwerpunkte und Beratung:

  • Altersgerechte Entwicklung
  • (Zahngesunde) Ernährung des Kindes
  • Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes
  • Verhütung von Unfällen
  • Zum nächsten Termin anstehende Impfungen

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U4 Untersuchung im 3. bis 4. Lebensmonat

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Kontrolle des Bewegungsverhaltens
  • Kontrolle des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Mögliche Schwierigkeiten beim Trinken und Füttern
  • Ernährung und Verdauung
  • Verhütung von Unfällen


Impfungen:

  • Teilimpfung (Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung; Impfung gegen Pneumokokken)
    • Für die 2. Teilimpfung muss ein Extratermin gegen Ende des dritten Lebensmonats vereinbart werden.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U5 Untersuchung im 6. bis 7. Lebensmonat

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Kontrolle der körperlichen Entwicklung – vor allem der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Die weitere Ernährung des Kindes
  • Mundhygiene und zahnschonende Ernährung
  • Verhütung von Unfällen


Impfungen:

  • 3. Teilimpfung (wenn nicht bereits erfolgt)

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U6 Untersuchung im 10. bis 12. Lebensmonat

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes (robben, krabbeln, eventuell stehen)
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Sprachliche Entwicklung und Verhalten des Kindes
  • Zahnpflege
  • Mögliche Schwierigkeiten beim Trinken und Essen, Verdauung


Impfungen:

  • 4. Teilimpfung (wenn nicht bereits erfolgt)
    • Gegen Ende des zwölften Lebensmonats steht zusätzlich die 1. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken an.
    • Ab vollendetem 12. Lebensmonat steht die Einmalimpfung gegen Meningokokken an.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U7 Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat (1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre)

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes (z. B. freies Gehen, Treppensteigen mit Festhalten)
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Sprechen und Verstehen (z. B. Zweiwortsätze sprechen, kleine Aufforderungen verstehen)
  • Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Schlafstörungen)


Impfungen:

  • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U7a Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat (2 Jahre + 10 Mon. bis 3 Jahre)

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Sprechen und Verstehen (z. B. Sätze mit drei bis fünf Wörtern sprechen, auf Körperteile zeigen, nach denen gefragt wird usw.)
  • Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Schlafstörungen)
  • Fluoridversorgung der Zähne


Impfungen:

  • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U8 Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat (3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre)

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Untersuchung des Urins
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Sprechen, Verstehen und Aussprachefehler (z. B. in Sätzen sprechen, Verwendung der "Ich-Form", Stottern, unverständliche Aussprache)
  • Mögliche Schwierigkeiten im Verhalten des Kindes (z. B. Durchschlafstörungen, unkonzentriertes Spielen, Schwierigkeiten bei Kontakten zu anderen, Einnässen)
  • Zähne und Kiefer


Impfungen:

  • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
U9 Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate)

Was der Arzt / Ärztin untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Blutdruck messen
  • Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens


Schwerpunkte und Beratung:

  • Sprach- und Aussprachestörungen, Sprachverständnis
  • Mögliche Auffälligkeiten im Verhalten
  • Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Kindes


Impfungen:

  • 1. Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.
  • Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Nachholen noch ausstehender Impfungen.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 
J 1, 12. bis 14. Lebensjahr

Wenn die J1 ansteht, sollte Ihr Kind alt genug sein, den Untersuchungstermin ohne Sie wahrzunehmen.
Wenn Ihr Kind es möchte, können Sie es auch begleiten, es kann auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen.

Mitnehmen muss es lediglich seine Versicherungskarte und seinen Impfausweis.

Was wird untersucht:

  • Eingehende körperliche Untersuchung
  • Körpergröße
  • Gewicht
  • Blutdruck
  • Überprüfung der Körperfunktionen
  • Hör- und Sehvermögen
  • Gegebenenfalls Überprüfung der Blutwerte
  • Überprüfung des Impfschutzes


Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch z. B. zu Fragen rund um die Pubertät.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 

 

Die zahnärztlichen Untersuchungen im Einzelnen:

Niedergelassene Zahnärzte

Auch ohne Beschwerden sollte der Zahnarzt ab dem ersten Zahn regelmäßig aufgesucht werden, so gewöhnt sich Ihr Kind spielerisch an die Zahnarztpraxis.
Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sollten pro Jahr zweimal zum Zahnarzt gehen, diese Besuche werden im sogenannten Bonusheft dokumentiert.
 

 
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst

Altersgruppen:

  • In Kindertagesstätten:
    • alle Kinder, deren Eltern ihr schriftliches Einverständnis zur Untersuchung gegeben haben
  • In Schulen:
    • Klassen 1 – 7
    • In Förderschulen bis zum Schulabschluss


Ziel der Untersuchung:

  • Früherkennung von Zahn- u. Munderkrankungen
  • Beurteilung der Zahn- u. Kieferstellungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
    • haben eine erzieherische Funktion
    • haben eine sozialkompensatorische Funktion
    • dienen der epidemiologische Auswertung


Gesetzl. Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch V, § 21
  • Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
  • Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a, Abs. 1
  • Sächs. Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, SächsKitaG § 7 (12/2005)
  • Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V der LAGZ Sachsen

 

 
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe durch den öffentlichen Gesundheitsdienst

Altersgruppen:

    • In Kindertagesstätten
    • In Schulen bis Klassenstufe 6


Ziele der Gruppenprophylaxe:

  • Altersgerechte Vermittlung von Kenntnissen auf den Gebieten der Mundhygiene und der zahngesunden Ernährung
  • Demonstration u. praktische Übungen von mundhygienischen Maßnahmen
  • Aufklärung über Entstehung und Vermeidung von Zahnkrankheiten
  • Aufklärung über die Wirkungsweise von Fluoriden
  • Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen

 

 

Übersicht zum Thema Kindergesundheit

 
 
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Abt. Soziale Kinder- und Jugendmedizin
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Informationen zu den Früh-Erkennungs-Untersuchungen in Leichter Sprache (PDF 1,1 MB)
 


 
 

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