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Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

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Wir sind umgezogen, Flyer (PDF 1 MB)

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ich begrüße Sie auf den Webseiten des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig. Das "Ordnungsamt online" soll Ihnen helfen, sich auf Ihren Behördenbesuch vorzubereiten oder wichtige Fragen zu beantworten.

 
Amtsleiter Helmut Loris
Foto: Helmut Loris
Leiter des Ordnungsamtes

Ihnen stehen

  • zahlreiche Formulare, die Sie daheim am Computer ausfüllen können und
  • viele Serviceinformationen u. a. zum Beispiel zu Antrags-voraussetzungen zur Verfügung.

Sie können online


Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Dokumente, rechtsverbindliche Erklärungen u. a. per E-Mail nicht versendet werden können. Ein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente ist ebenfalls noch nicht möglich. Bitte benutzen Sie, auch für die bereitgestellten Formulare, in Ihrem eigenen Interesse, die üblichen Übermittlungswege.

Wenn Sie am Ende Ihrer Recherche dennoch zufrieden sind und feststellen, dass im Ordnungsamt wesentlich mehr geleistet wird, als "Knöllchen" verteilt und Bußgeldbescheide versendet, würde mich das freuen.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist natürlich eine wichtige Aufgabe des Amtes. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung sowie aus meiner persönlichen Überzeugung ist diese Aufgabe als erzieherische Funktion unumgänglich.

Zunächst erfahren Sie, was, zum Beispiel für einige unserer Verkehrsteilnehmer, "öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung" eigentlich sind und wie das Zusammenwirken von Polizeidirektion Leipzig und der Stadt Leipzig erfolgt.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im "Ordnungsamt online"!

 

Öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung

Mit den Begriffen wird der Einzelne sehr oft konfrontiert, sei es durch die Medien, durch eigenes Engagement für Sicherheit und Ordnung oder durch Kontakte mit Polizei oder den Ordnungsämtern.

Sicherheit und Ordnung sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Summarisch gesehen ist darunter der Bestand an den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln zu verstehen, der für das menschliche Zusammenleben eine unerlässliche Grundlage bildet.
Unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz

  • der geschriebenen Rechtsordnung
  • des Staates sowie
  • der individuellen Rechtsgüter der Bürger (Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum u.a.)


Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen sowie deren Befolgung in der Öffentlichkeit.

 

Gemeinsame Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig haben sich im Jahr 2009 auf gemeinsame bindende Leitlinien zum Thema Sicherheit und Ordnung verständigt. Diese bieten Behörden kommunaler und staatlicher Stellen einen Rahmen und Orientierung zum Handeln in der gemeinsamen Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt.

Leipzig hat im Jahre 1993 einen Kriminalpräventiven Rat gegründet, in dem in enger Zusammenarbeit von Polizeidirektion Leipzig, der Stadtverwaltung sowie mit weiteren Behörden und Partnern Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig initiiert werden.

Die Polizeidirektion Leipzig (Behörde des Freistaates Sachsen) und die Stadtverwaltung Leipzig arbeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten partnerschaftlich zusammen. Die Polizeidirektion befasst sich primär mit Fragen der Verfolgung von Straftaten und der Kriminalprävention.

Die Stadtverwaltung Leipzig als "Kreispolizeibehörde" realisiert ein breites Spektrum ordnungsrechtlicher Aufgaben bzw. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Diese werden hauptsächlich im Ordnungsamt gebündelt. Das Amt kommt aber nicht nur seinen klassischen Aufgaben für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit nach, sondern geht auch verstärkt im Bereich der Prävention neue Wege und setzt neue Maßstäbe in der Ordnungspolitik. Dazu gehört auch, Sie für Ihren Behördenbesuch schrittweise mit Online-Dienstleistungsangeboten zu unterstützen.

 
 
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